Urlaub mit Assistenz: Wer bezahlt die Extra-Kosten?
Urlaub ist für alle Menschen wichtig.
Auch für Menschen mit Behinderungen.
Sie wollen selbst bestimmen, wie sie Urlaub machen.
Und wohin sie im Urlaub verreisen wollen.
Manche Menschen brauchen dazu Unterstützung.
Zum Beispiel eine persönliche Assistenz.
Die Assistenz-Person hilft bei verschiedenen Sachen.
Zum Beispiel:
- Beim Anziehen
- Beim Essen
- Beim Zug-Fahren
Die Assistenz ist für jeden Menschen anders.
Denn jeder Mensch braucht andere Unterstützung.
Extra-Kosten für die Assistenz
Urlaub mit Assistenz kostet meistens mehr Geld.
Für die Assistenz-Person entstehen Extra-Kosten.
Zum Beispiel für extra Zug-Tickets oder ein extra Hotel-Zimmer.
Diese Extra-Kosten dürfen kein Nachteil sein.
Deshalb gab es im Jahr 2022 ein wichtiges Gerichts-Urteil.
Das Bundes-Sozial-Gericht hat entschieden:
Die Eingliederungs-Hilfe kann bestimmte Extra-Kosten bezahlen.
Die Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe vom Staat.
Menschen mit Behinderungen sollen mit der Hilfe:
- selbst-bestimmt leben können.
- am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Dazu gehören auch Urlaub und Reisen.
Deshalb kann die Eingliederungs-Hilfe die Extra-Kosten für eine Assistenz im Urlaub bezahlen.
Dafür gibt es bestimmte Bedingungen.
Zum Beispiel:
Die Assistenz muss wegen der Behinderung notwendig sein.
Das heißt zum Beispiel:
Man kann ohne Assistenz nicht alleine in den Urlaub fahren.
Die Reise muss für ein selbst-bestimmtes Leben gut sein.
Das heißt zum Beispiel:
Man entscheidet selbst, wo man hinfahren möchte.
So, wie Menschen ohne Behinderung auch.
Die Reise muss angemessen sein.
Das heißt zum Beispiel:
Die Reise darf nicht zu lang oder zu teuer sein.
Welche Kosten bezahlt die Eingliederungs-Hilfe?
Die Eingliederungs-Hilfe kann bestimmte Extra-Kosten bezahlen.
Die Kosten müssen wegen der Behinderung entstehen.
Zum Beispiel:
- Der Arbeits-Lohn für die Assistenz-Person
- Zuschläge zum Arbeits-Lohn, zum Beispiel für Arbeit in der Nacht
- Die Fahrt-Kosten der Assistenz, zum Beispiel Zug-Tickets
- Die Übernachtungs-Kosten der Assistenz, zum Beispiel das Hotel-Zimmer
- Die Verpflegungs-Kosten der Assistenz, also Essen und Trinken
Wichtig:
Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt nur die Extra-Kosten.
Die eigenen Reise-Kosten muss man selbst bezahlen.
Wie bekommt man Geld für die Extra-Kosten?
Man muss einen Antrag beim Amt stellen.
Für die Eingliederungs-Hilfe gibt es verschiedene Ämter.
Welches Amt zuständig ist, hängt vom Wohn-Ort ab.
Im Antrag muss stehen:
Warum man die Assistenz im Urlaub braucht.
Wie hoch die Extra-Kosten für die Assistenz sind.
Das Amt prüft dann:
Ob man Geld für die Extra-Kosten bekommen kann.
Ob man einen Teil von den Extra-Kosten selbst bezahlen muss.
Urlaub mit Familie oder Freunden
Manchmal macht man Urlaub mit Familie oder Freunden.
Diese Personen können die Unterstützung übernehmen.
Dann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe keine Extra-Kosten.
Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt Hilfen nur,
wenn man die Hilfe von keiner anderen Stelle bekommt.
Das können auch Familie oder Freunde sein.
Dabei gilt aber:
Die Hilfe von Familie oder Freunden muss freiwillig sein.
Und die Hilfe muss eine tatsächliche Unterstützung sein.
Ist das nicht der Fall?
Dann kann die Eingliederungs-Hilfe die Extra-Kosten für eine Assistenz bezahlen.
Ein Beispiel:
Eine Person fährt mit Freunden in den Urlaub.
Die Person braucht wegen ihrer Behinderung Hilfe:
- Beim Zug-Fahren
- Beim Essen
- Auf der Toilette
Die Freunde helfen der Person beim Zug-Fahren.
Und die Freunde helfen der Person beim Essen.
Dann ist das eine tatsächliche Unterstützung.
Für diese Hilfe bekommt man kein Geld vom Amt.
Die Freunde helfen der Person aber nicht auf der Toilette.
Dann ist das keine tatsächliche Unterstützung.
Die Person braucht für diese Aufgabe eine Assistenz.
Für die Assistenz kann man Geld vom Amt bekommen.
Gruppen-Reisen für Menschen mit Behinderungen
Es gibt besondere Reisen für Menschen mit Behinderungen.
Diese Reisen heißen: Sozial-Pädagogische Gruppen-Reisen.
Bei diesen Reisen geht es um Förderung und Inklusion.
Bei den Reisen begleiten Betreuer eine Gruppe.
Das ist nicht das gleiche wie Urlaub mit Assistenz.
Beim eigenen Urlaub geht es um Erholung und Freizeit.
Man entscheidet selbst, was man im Urlaub machen will.
Die Assistenz-Person unterstützt dabei.
Das Amt darf deshalb nicht einfach sagen:
Machen Sie eine Gruppen-Reise.
Dann brauchen Sie keine Assistenz.
Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wie er Urlaub machen möchte.
Mehr Infos zum Thema
Auf diesen Internet-Seiten finden Sie mehr Infos zum Thema.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache:
Infos zum Text
Text: Marcel Wolf, Fachstelle Teilhabeberatung
Übersetzung in Leichte Sprache: Hanna Köhler
Prüfung: InkluShip - Agentur für Barrierefreiheit & Transformation
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
10/2026