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Informationen zur Versorgung mit Hilfs-Mitteln

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Diese Informationen sind in Leichter Sprache.

Warum sind Hilfs-Mittel wichtig?
Hilfs-Mittel helfen Menschen im Alltag. 
Durch Hilfs-Mittel können Menschen

  • selbstständig leben
  • am Leben in der Gesellschaft teilnehmen""
  • ihr Leben selbst bestimmen

Was sind Hilfs-Mittel?
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:

  • Rollstuhl
  • Rollator""
  • Hör-Gerät
  • Sprach-Computer
  • Prothesen
  • manchmal Seh-Hilfen

Es gibt ein Gesetz für Hilfs-Mittel. 
Das Gesetz heißt: 
Sozial-Gesetz-Buch 5, kurz SGB 5 Paragraf 33.

In dem Gesetz steht:

  • Hilfs-Mittel sollen bei einer Behandlung helfen.
  • Durch das Hilfs-Mittel wird das Leben leichter.""
  • Durch das Hilfs-Mittel 
    wird die Krankheit oder die Behinderung nicht schlechter.

Die Kranken-Kasse bezahlt die Hilfs-Mittel.
Manche Dinge sind keine Hilfs-Mittel. 
Zum Beispiel ein normales Fahrrad oder Kopf-Hörer.

Manchmal ist es nicht sicher: 
Ist das ein Hilfs-Mittel? 
Braucht der Mensch das Hilfs-Mittel wirklich? 
Dann gibt es oft Streit mit der Kranken-Kasse.

Welche Hilfs-Mittel bezahlt die Kranken-Kasse?
Sie wollen wissen: 
Welche Hilfs-Mittel bezahlt die Kranken-Kasse? 
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: 
Sozial-Gesetz-Buch 5, kurz SGB 5 Paragraf 139. 
Das Gesetz heißt auch Hilfs-Mittel-Verzeichnis. 
In dem Gesetz steht: 
Diese Hilfs-Mittel bezahlt die Kranken-Kasse oft.

Wichtig: 
Die Kranken-Kasse muss sich immer ans Gesetz halten. 
Das Gesetz wird oft verändert. 

Aber: ""
Die Kranken-Kasse bezahlt manchmal auch andere Hilfs-Mittel. 
Die anderen Hilfs-Mittel stehen nicht im Gesetz. 
Die Kranken-Kasse prüft dann: 
Braucht der Mensch das Hilfs-Mittel wirklich? 
Oder geht auch ein Hilfs-Mittel aus dem Hilfs-Mittel-Verzeichnis?

Antrag für ein Hilfs-Mittel

  1. Der Rat-Suchende braucht ein Rezept vom Arzt. 
    Auf dem Rezept steht: 
    Welches Hilfs-Mittel braucht der Rat-Suchende?
  2. Der Rat-Suchende schickt 
    einen Antrag und das Rezept zur Kranken-Kasse.""
  3. Die Kranken-Kasse prüft dann: 
    Braucht der Rat-Suchende das Hilfs-Mittel wirklich? 
    Die Kranken-Kasse hat für die Entscheidung 3 Wochen Zeit. 
    Manchmal braucht die Kranken-Kasse Hilfe bei der Entscheidung. 
    Der Medizinische Dienst hilft 
    der Kranken-Kasse bei der Entscheidung. 
    Der Medizinische Dienst prüft den Antrag nochmal. 
    Der Medizinische Dienst hat für die Entscheidung 5 Wochen Zeit.
  4. Die Kranken-Kasse sagt dem Rat-Suchenden Bescheid: 
    Bekommt der Rat-Suchende das Hilfs-Mittel?

Besondere Regel
Es gibt eine besondere Regel bei dem Antrag für ein Hilfs-Mittel. ""
Ein Arzt von einem SPZ oder MZEB sagt: 
Der Rat-Suchende braucht das Hilfs-Mittel. 
Dann muss die Kranken-Kasse das Hilfs-Mittel sofort genehmigen. 
SPZ bedeutet: 
So-zial-pä-di-a-tri-sches Zentrum. 
MZEB bedeutet: 
Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung. 
Die Regeln dafür stehen in diesem Gesetz: ""
Sozial-Gesetz-Buch 5, kurz SGB 5 Paragraf 33 Absatz 5c.

Beratung
Lassen Sie sich vor dem Antrag bei der Kranken-Kasse beraten. 
Die Berater von der EUTB® helfen Ihnen:

  • den Antrag bei der Kranken-Kasse zu verstehen
  • keine Fehler beim Antrag zu machen
  • den richtigen Antrag an die Kranken-Kasse zu schicken

Mehr Informationen
Sie wollen mehr über die Versorgung mit Hilfs-Mitteln wissen: 
Klicken Sie auf die Links.

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Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache Wittekindshof | www.leichte-sprache-wittekindshof.de
Der Text wurde geprüft von Prüferinnen und Prüfern der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.
Leichte Sprache Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
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