Informationen zur Versorgung mit Hilfs-Mitteln
Diese Informationen sind in Leichter Sprache. 
Warum sind Hilfs-Mittel wichtig?
Hilfs-Mittel helfen Menschen im Alltag.
Durch Hilfs-Mittel können Menschen
- selbstständig leben
- am Leben in der Gesellschaft teilnehmen

- ihr Leben selbst bestimmen
Was sind Hilfs-Mittel?
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:
- Rollstuhl
- Rollator

- Hör-Gerät
- Sprach-Computer
- Prothesen
- manchmal Seh-Hilfen
Es gibt ein Gesetz für Hilfs-Mittel.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 5, kurz SGB 5 Paragraf 33.
In dem Gesetz steht:
- Hilfs-Mittel sollen bei einer Behandlung helfen.
- Durch das Hilfs-Mittel wird das Leben leichter.

- Durch das Hilfs-Mittel
wird die Krankheit oder die Behinderung nicht schlechter.
Die Kranken-Kasse bezahlt die Hilfs-Mittel.
Manche Dinge sind keine Hilfs-Mittel.
Zum Beispiel ein normales Fahrrad oder Kopf-Hörer.
Manchmal ist es nicht sicher:
Ist das ein Hilfs-Mittel?
Braucht der Mensch das Hilfs-Mittel wirklich?
Dann gibt es oft Streit mit der Kranken-Kasse.
Welche Hilfs-Mittel bezahlt die Kranken-Kasse?
Sie wollen wissen:
Welche Hilfs-Mittel bezahlt die Kranken-Kasse?
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 5, kurz SGB 5 Paragraf 139.
Das Gesetz heißt auch Hilfs-Mittel-Verzeichnis.
In dem Gesetz steht:
Diese Hilfs-Mittel bezahlt die Kranken-Kasse oft.
Wichtig:
Die Kranken-Kasse muss sich immer ans Gesetz halten.
Das Gesetz wird oft verändert.
Aber: 
Die Kranken-Kasse bezahlt manchmal auch andere Hilfs-Mittel.
Die anderen Hilfs-Mittel stehen nicht im Gesetz.
Die Kranken-Kasse prüft dann:
Braucht der Mensch das Hilfs-Mittel wirklich?
Oder geht auch ein Hilfs-Mittel aus dem Hilfs-Mittel-Verzeichnis?
Antrag für ein Hilfs-Mittel
- Der Rat-Suchende braucht ein Rezept vom Arzt.
Auf dem Rezept steht:
Welches Hilfs-Mittel braucht der Rat-Suchende? - Der Rat-Suchende schickt
einen Antrag und das Rezept zur Kranken-Kasse.
- Die Kranken-Kasse prüft dann:
Braucht der Rat-Suchende das Hilfs-Mittel wirklich?
Die Kranken-Kasse hat für die Entscheidung 3 Wochen Zeit.
Manchmal braucht die Kranken-Kasse Hilfe bei der Entscheidung.
Der Medizinische Dienst hilft
der Kranken-Kasse bei der Entscheidung.
Der Medizinische Dienst prüft den Antrag nochmal.
Der Medizinische Dienst hat für die Entscheidung 5 Wochen Zeit. - Die Kranken-Kasse sagt dem Rat-Suchenden Bescheid:
Bekommt der Rat-Suchende das Hilfs-Mittel?
Besondere Regel
Es gibt eine besondere Regel bei dem Antrag für ein Hilfs-Mittel. 
Ein Arzt von einem SPZ oder MZEB sagt:
Der Rat-Suchende braucht das Hilfs-Mittel.
Dann muss die Kranken-Kasse das Hilfs-Mittel sofort genehmigen.
SPZ bedeutet:
So-zial-pä-di-a-tri-sches Zentrum.
MZEB bedeutet:
Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung.
Die Regeln dafür stehen in diesem Gesetz: 
Sozial-Gesetz-Buch 5, kurz SGB 5 Paragraf 33 Absatz 5c.
Beratung
Lassen Sie sich vor dem Antrag bei der Kranken-Kasse beraten.
Die Berater von der EUTB® helfen Ihnen:
- den Antrag bei der Kranken-Kasse zu verstehen
- keine Fehler beim Antrag zu machen
- den richtigen Antrag an die Kranken-Kasse zu schicken
Mehr Informationen
Sie wollen mehr über die Versorgung mit Hilfs-Mitteln wissen:
Klicken Sie auf die Links.
- Hilfsmittel-Verzeichnis von REHADAT
- Hilfsmittel-Verzeichnis vom GKV
- Regeln für die Verordnung von Hilfsmitteln
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.



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Der Text wurde geprüft von Prüferinnen und Prüfern der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.
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07/2026