So hilft die EUTB in der Oberpfalz und in Niederbayern

Viele Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, haben zuvor wichtige Lebensstationen durchlaufen – Schulzeit, Ausbildung oder erste Berufserfahrungen. Ebenfalls beachtlich sind Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Krankengeldbezugs und Arbeitslosengeld. Dabei wird oft übersehen, dass in dieser Zeit Rentenansprüche entstanden sein können. In einer Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) können solche Ansprüche sichtbar werden. Einen Einblick in die Beratung bietet die EUTB® in den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern.
Eine ratsuchende Person kam aufgrund einer erworbenen Beeinträchtigung in die Beratung. Während seiner Ausbildung erlitt der Ratsuchende einen schweren Unfall mit bleibenden Folgen. Mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, waren ihm auch nach mehreren Reha-Maßnahmen dauerhaft nicht möglich. Ein Rentenantrag wird nie gestellt – auch nicht von den beteiligten Stellen. Durch die Beratung des EUTB®-Angebots erkannte der Ratsuchende seine Möglichkeiten und stellte einen Antrag. Mit der Unterstützung der EUTB® konnte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend ab dem 1. September 2007 durchgesetzt werden. Neben einer Nachzahlung in Höhe von 217.681 Euro netto erhält der Betroffene nun dauerhaft eine monatliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.337 Euro (netto).
Was bedeutet „volle Erwerbsminderung“?
Diese Rente erhalten Menschen, die aufgrund von Krankheit oder einer Beeinträchtigung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Auch ohne fünf Beitragsjahre kann ein Anspruch bestehen, wenn der gesundheitliche Einschnitt z.B. während der Ausbildung erfolgte. Die Regelung zur so genannten „vorzeitigen Wartezeiterfüllung“ findet sich in § 53 SGB VI.
Genau das war hier entscheidend: Der Unfall in der Ausbildung ermöglichte rückwirkend den Rentenanspruch. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die gesamte Lebensbiografie zu betrachten – nicht nur die Zeit in der WfbM.
Die EUTB® bietet niedrigschwellige, unabhängige Beratung, die dabei hilft, sich seiner Rechte bewusst zu werden und sie durchzusetzen. „Gute Beratung lebt von Klarheit – gerade für Menschen mit Behinderungen ist eine rechtlich eindeutige Basis entscheidend, um ihre Anliegen wirkungsvoll zu unterstützen“, erklärt Birgit Hadersbeck, Beraterin in dem EUTB®-Angebot.
07/2025