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Pressebereich der Fachstelle Teilhabeberatung

Wir freuen uns, dass Sie Interesse daran haben, über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) als Journalist*in oder Interessent*in zu berichten. Bitte beachten Sie, dass Presseanfragen ausschließlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) selbst beantwortet werden und nicht von der Fachstelle Teilhabeberatung. Zudem weisen wir darauf hin, dass alle Materialien bei der Verwendung mit dem entsprechenden Copyright zu versehen sind. Falls Sie eine spezifische Frage zu einem bestimmten EUTB®-Angebot haben, dürfen Sie sich auch gerne direkt an das jeweilige Beratungsangebot wenden. Im Beratungsatlas finden Sie unter Angabe bestimmter Merkmale wie Wohnort oder Beratungsschwerpunkt das passende Angebot.

Eine Verlinkung von Ihrer Webseite auf das Angebot www.teilhabeberatung.de ist möglich und gerne gesehen. Weiter freut sich die Fachstelle Teilhabeberatung, Ihnen mitzuteilen, dass Sie den EUTB®-Kurzfilm im Rahmen Ihrer Arbeit einbinden können.

Für Anfragen hinsichtlich des Logos sowie zum Erhalt des EUTB®-Kurzfilms als Datei wenden Sie sich gerne an fachstelle@teilhabeberatung.de.

Ansprechpartner*innen im BMAS

Presseanfragen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Teilhabe, Inklusion und Arbeit richten Sie bitte per E-Mail an das Referatspostfach Vb5@bmas.bund.de oder presse@bmas.bund.de

Pressemitteilungen und weiteres Informationsmaterial

Hier finden Sie offizielle Pressefotos und -mitteilungen, weitere Meldungen, Interviews sowie Reden und Texte des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Pressebereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Pressefotos

Für Zwecke der Berichterstattung bieten wir Ihnen Bilddateien zum Download an. Eine über die Medienberichterstattung hinausgehende kommerzielle Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Im Falle einer Veröffentlichung der Fotos ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die fotografierende Person als Quelle zu benennen. Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Manipulationen der digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, sind unzulässig.

Hintergrundinformationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung der EUTB®. Die Fördermittel werden für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot entsprechend der Anzahl der Einwohner und Größe der Bundesländer aufgeteilt. Die Fachstelle Teilhabeberatung sorgt für eine überregionale Vernetzung der Beratungsangebote und begleitet die EUTB® nach dem Prinzip „Eine für alle“: Die ab 1.1.2018 eingerichteten regionalen Beratungsangebote stehen für Fragen zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offen. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll.