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FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einem der zahlreichen EUTB®-Angebote beraten lassen. Die EUTB® bietet ihnen insbesondere die

    • Möglichkeit, sich schon vor der Beantragung von Leistungen etwa zu Fragen der medizinischen Rehabilitation unabhängig und kostenfrei beraten zu lassen,
    • Vermittlung zu dem in ihrem Fall zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Orientierung darüber, welche Leistungen für Sie oder Ihre Familienangehörigen in Betracht kommen können,
    • Beratung zu Ihren beruflichen Perspektiven und wie Sie einen passenden Arbeitsplatz finden oder diesen erhalten.

    Die EUTB®-Angebote beraten Sie nach dem Prinzip „Eine für alle“, das bedeutet, dass Sie sich an eines der bundesweit rund 500 Angebote der EUTB® wenden können - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung.
    Das Angebot richtet sich an alle Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen und Menschen, die von Behinderungen bedroht sind. Gerne können Sie sich zu der Beratung begleiten lassen.

    Die Beratung erfolgt unabhängig und auf Augenhöhe mit Ihnen. Ziel ist es, Sie in der konkreten Lebenssituation dabei zu unterstützen, Entscheidungen selbstbestimmt treffen zu können. Und zwar:

    • ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen,
    • unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern,
    • ergänzend zur Beratung anderer Angebote.
  • Die Abkürzung EUTB® steht für „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
    EUTB®-Angebote bezieht sich auf die bundesweit rund 500 regionalen Beratungsangebote, die Sie kostenfrei zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe unterstützen.

     

  • Zur nachhaltigen Etablierung der bis zum 31. Dezember 2022 befristeten modellhaften Erprobung einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) wurde deren Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten umgestellt. Die Konzeption einer Leistungsträger und Leistungserbringer unabhängigen Teilhabeberatung bleibt erhalten.

    Die Umsetzung und Ausgestaltung der ab 1. Januar 2023 möglichen Zuschussfinanzierung regelt die Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) vom 14. Juni 2021. Mit der EUTBV konnten eine Reihe von Verbesserungen für die Träger umgesetzt werden, so z. B. durch Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung, Ausweitung zuschussfähiger Sachausgaben und mehr Rechtssicherheit. Für die Finanzierung stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab 2023 jährlich 65 Mio. Euro zur Verfügung. Sie bietet damit eine individuelle und kostenfreie Beratung für alle auf Augenhöhe.

  • Im Beratungsatlas auf der Webseite www.teilhabeberatung.de finden Sie alle vom BMAS geförderten regionalen Angebote der EUTB® aufgelistet. Ihre Suche können Sie nach Bundesland, besonderen Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen, der Möglichkeit der Beratung in Deutscher Gebärdensprache, Lormen oder per Videokonferenz und nach Adressen filtern. Sie entscheiden selbst, durch wen und wo Sie sich beraten lassen möchten.

  • Folgende Quellen können Sie als Ausgangspunkt für Ihre Informationssuche nutzen:

    • Die Fachstelle Teilhabeberatung informiert regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Teilhabe, Inklusion und über ausgewählte EUTB®-Angebote im Rahmen eines Newsletters. Hier können Sie Newsletter abonnieren.

    Ältere Artikel zum Nachlesen sowie vergangene Newsletter finden Sie in unserem Archiv.

    • Um die Arbeit der EUTB®-Angebote und deren Nutzen für Sie darzustellen, hat die Fachstelle Teilhabeberatung in Kooperation mit EUTB®-Angeboten einen informativen Kurzfilm erstellt
    • Informationen über ein EUTB®-Angebot in Ihrer Nähe erhalten Sie bei diesem vor Ort oder auf der jeweiligen Online-Plattform des Angebots. Im Beratungsatlas  finden Sie die einzelnen Angebote aufgelistet.
    • Wenn Sie unterwegs sind und vor allem Ihr Smartphone nutzen, erhalten Sie Informationen zu den EUTB®-Angeboten über die App „Teilhabeberatung“. Hier finden Sie die App Stores und weitere Informationen zur Nutzung der App.
    • Im Journalismus beschäftigte Personen finden aufbereitete Informationen sowie entsprechende Kontaktdaten im Pressebereich.
  • Der Zugang zu einem EUTB®-Angebot ist nicht örtlich beschränkt. Sie können sich also bundesweit in jedem EUTB®-Angebot beraten lassen. Da jedoch teilweise unterschiedliche Zuständigkeiten und Regelungen auf Landesebene gelten, empfiehlt es sich, ein EUTB®-Angebot im eigenen Bundesland aufzusuchen.

  • Die Beratung in den EUTB®-Angeboten soll von Betroffenen für Betroffene nach der Methode des Peer Counseling erfolgen. Im Wörterbuch der Teilhabe finden Sie eine detaillierte Erklärung zu diesem Begriff.

  • Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt die Träger und die regionalen Angebote der EUTB® fachlich zu inhaltlichen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe sowie zu organisatorischen Fragen.
    Darüber hinaus bietet sie Schulungsangebote, Unterstützung bei der Vernetzung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie im Qualitätsmanagement an.

    Die Fachstelle Teilhabeberatung wird umgesetzt durch die gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH in Zusammenarbeit mit der Selbstbestimmt Leben Unabhängig Gemeinsam - SLUG gGmbH und der Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen am Institut für Rehabilitationswissenschaften sowie Digitas GmbH. Es werden gemeinsam mit Fachleuten aus allen Lebensbereichen – z.B. in eigens eingerichteten Focus-Teams – Lösungen für komplexe inhaltliche und weiterführende Fragestellungen entwickelt.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben der Fachstelle Teilhabeberatung können Sie auch der Präsentation der Fachstelle im Pressebereich entnehmen.

     

  • Ja. Das Programm der EUTB® wird wissenschaftlich begleitet.

    Für den Zeitraum von 2025 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Forschungsinstitute Prognos und infas mit der Evaluation der EUTB® beauftragt. Das Evaluationsteam wird ergänzt durch Prof. Dr. Christian Walter Klose von der Universität zu Köln sowie Marcel Weigand. 

    Bereits in den Jahren 2018 bis 2022 begleiteten Prognos und infas zusammen mit Prof. Dr. Gudrun Wansing von der Humboldt-Universität zu Berlin die modellhafte Erprobung und Einführung der EUTB®. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht dokumentiert. 

    Bei der aktuellen Evaluation stehen die folgenden Themen im Mittelpunkt:

    • Die deutschlandweite Verteilung der EUTB® Angebote,
    • die Unterstützung der EUTB® Angebote durch ihre Trägerorganisationen,
    • die Perspektive der Beratenden und Ratsuchenden auf die EUTB®
    • der Ansatz der Peer Beratung sowie
    • Zukunftsthemen und mögliche Einsatzfelder von Künstlicher Intelligenz in der Beratung.

    Der Abschlussbericht zur Evaluation wird voraussichtlich im Herbst 2027 veröffentlicht. Die Ergebnisse sollen vom BMAS genutzt werden, um die Qualität der EUTB® gezielt weiterzuentwickeln.