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Hilfsmittel für Kinder mit Behinderungen

Wissen

Wir danken der Stiftung MyHandicap für diesen Gastbeitrag.

Hilfsmittel unterstützen dabei, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen und Teilhabe zu ermöglichen. Für Kinder mit Behinderungen können sie ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sein. Sie unterstützen verschiedene Lebensbereiche – zum Beispiel Mobilität, Kommunikation, Spiel, Lernen oder Pflege. Dazu gehören etwa Greifhilfen, Rehabuggys, Kopfhaltesysteme, Rollstühle, Langstöcke oder Kommunikationshilfen. Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf des Kindes.

Neben Hilfsmitteln, die das Kind direkt unterstützen, gibt es auch Pflegehilfsmittel, die die Versorgung erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.

Hilfsmittel, die mit Kindern mitwachsen
Da sich Kinder noch im Wachstum befinden und sich ihre Fähigkeiten weiterentwickeln, sollten Hilfsmittel möglichst flexibel einsetzbar und anpassbar sein. Sie sollten idealerweise „mitwachsen“ und sich veränderten Bedürfnissen anpassen können – sowohl körperlich als auch im Hinblick auf unterschiedliche Alltagssituationen.

Familien können sich in spezialisierten Sanitätshäusern beraten lassen, um ein geeignetes Hilfsmittel für ihr Kind zu finden. Viele Hilfsmittel können dort ausprobiert und an die individuellen Bedürfnisse des Kindes angepasst werden. Adressen von Sanitätshäusern mit Erfahrung im Bereich Kinderhilfsmittel finden sich zum Beispiel über das FiNiFuchs-Info-Portal, die REHACARE oder durch Empfehlungen anderer Familien. Auch die EUTB®-Angebote können Familien unterstützen und zu Fragen rund um Hilfsmittel und Teilhabe beraten.

Wie beantrage ich ein Hilfsmittel?
Für die Beantragung eines Hilfsmittels benötigen Sie zunächst eine ärztliche Verordnung. Anschließend erstellt das Sanitätshaus in der Regel einen Kostenvoranschlag, der beim zuständigen Kostenträger, meist der Krankenkasse, eingereicht wird. Häufig übernimmt auch das Sanitätshaus die direkte Einreichung.

Medizinische Hilfsmittel müssen beantragt werden. Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finden Sie einen Überblick über die Hilfsmittel, die von der GKV bewilligt werden können. Das Verzeichnis ist keine verbindliche Positivliste, sondern dient als Orientierung.

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt: Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit

Neben der Beratung durch EUTB®-Angebote unterstützen Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII Kinder, Jugendliche und ihre Familien dabei, Ansprüche auf Eingliederungshilfe bei (drohender) Behinderung zu klären und geltend zu machen.

Mehr Informationen: 

07/2026