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Digitale Teilhabe: Barrierefreiheit auf Webseiten ab Juni 2025 verpflichtend

„Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.(Zitat: Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales)“.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem Inkrafttreten des BFSG müssen Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, barrierefrei sein. Dazu gehören zum Beispiel der Online-Handel, technische Geräte (Hardware), Programme (Software), aber auch Angebote im öffentlichen Nahverkehr oder bei Banken. Neu ist, dass nun auch viele privatwirtschaftliche Angebote barrierefrei zugänglich sein müssen. Das Gesetz soll die digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen stärken und setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um. 

Wie sieht eine inklusiv gestaltete Webseite aus?

Eine gemeinsame Studie von Google und Aktion Mensch zeigte, dass 75 % der getesteten Onlineshops nicht barrierefrei waren – insbesondere wegen fehlender Tastaturbedienbarkeit. Barrierefreie Webseiten zeichnen sich z. B. durch Tastatur- und Sprachsteuerung, Alternativtexte, kontrastreiche Darstellung, einfache Sprache, Untertitel sowie eine Seite in Leichter Sprache aus. Auch PDF-Dateien, Videos und Grafiken müssen barrierefrei sein.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat auf ihrer Seite zum BFSG die wichtigsten Informationen zum Gesetz zusammengefasst und gibt hilfreiche Erläuterungen, Tipps und Hinweise.

Für die EUTB®-Angebote gibt es zwar keine gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit, doch ihre Umsetzung folgt dem Leitgedanken „Eine für alle“. Die Webseite www.teilhabeberatung.de geht hier mit gutem Beispiel voran: Sie bietet Inhalte unter anderem in Leichter Sprache, Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Deutschen Gebärdensprache an – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit. Darüber hinaus erfüllt sie bereits jetzt schon hohe Standards in der digitalen Zugänglichkeit. Gestaltet nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), überzeugt die Seite durch eine klare Navigation, anpassbare Schriftgrößen, eine Vorlesefunktion sowie Angebote in Gebärdensprache und Leichter Sprache. So wird eine möglichst einfache, barrierefreie und selbstbestimmte Nutzung für alle Menschen ermöglicht.

Zum Weiterlesen:

07/2025