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Informationen zum neuen Gesetz

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Informationen zum neuen Gesetz

Diese Informationen sind in Leichter Sprache. 

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Ein neues Gesetz""
Es gibt ein neues Gesetz. 
Das neue Gesetz heißt: 
Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz, kurz BFSG.

Im neuen Gesetz steht: 
Viele neue Angebote im Internet 
müssen barriere-frei sein. 
Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse. 
Wir erklären auf den nächsten Seiten: 
Was bedeutet das für Internet-Seiten?

Das neue Gesetz gilt

  • seit dem 28. Juni 2025,
  • für das Einkaufen im Internet,
  • nur für neue Angebote im Internet. 

Das bedeutet: 
Alte Internet-Seiten müssen nicht neu gemacht werden.
In diesem Brief erklären wir das neue Gesetz.

Hindernisse im Internet

Im Internet gibt es viele Hindernisse 
für Menschen mit Beeinträchtigung. 
Zum Beispiel:

  •  Manche Menschen können das Internet ""
    nur über eine Tastatur nutzen. 
    Das geht bei einigen Internet-Seiten nicht
    Die Menschen können diese Internet-Seiten 
    deshalb nicht nutzen.
  •  Einige Internet-Seiten haben sehr kleine Schrift. 
    Menschen mit Schwierigkeiten beim Sehen 
    können diese Internet-Seiten nicht lesen.
  •   Einige Internet-Seiten sind schwer zu verstehen. 
    Es gibt die Texte nicht in Leichter Sprache.

Der Internet-Dienst Google und die Organisation Aktion Mensch 
haben Internet-Shops getestet. 
Nur jeder vierte Internet-Shop war ohne Hindernisse.

Internet-Seiten ohne Hindernisse
So muss eine Internet-Seite ohne Hindernisse sein. 
Zum Beispiel:

  • Der Nutzer kann die Internet-Seite ""
    mit der Tastatur bedienen.
  • Der Nutzer kann die Internet-Seite 
    durch Sprechen bedienen.
  •    Der Nutzer kann sich zu jedem Bild 
    einen Text vorlesen lassen.
  •   Die Schrift ist gut zu erkennen.
  •   Die Texte sind gut zu verstehen.
  •  Bei Filmen gibt es Unter-Titel. 
    Unter-Titel bedeutet: 
    Unter dem Film steht alles, 
    was im Film gesprochen wird.
  •   Es gibt eine Seite in Leichter Sprache.

Die Internet-Seite von der Fachstelle Teilhabe-Beratung
Das neue Gesetz gilt nicht für die Internet-Seite 
von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung. 
Und nicht für die Internet-Seiten von den Beratungs-Angeboten.

Die Internet-Seite www.teilhabeberatung.de 
ist gut für Menschen mit Behinderungen:

  •   Die Internet-Seite ist einfach aufgebaut.
  •   Die Nutzer können die Schrift kleiner oder größer machen.
  •   Die Nutzer können sich die Texte vorlesen lassen.
  • Es gibt Angebote in Deutscher Gebärden-Sprache.
  •   Es gibt Angebote in Leichter Sprache.
  •   Es gibt Angebote in Leichter Deutscher Gebärden-Sprache.

Die Fachstelle Teilhabe-Beratung wünscht sich: 
Die Internet-Seiten von den Beratungs-Angeboten 
sollen auch alle gut für Menschen mit Behinderungen sein.

Im Internet gibt es Tipps: 
Wie können Sie Ihre Internet-Seite noch besser machen? 
Die Tipps sind von der Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit. 
Die Tipps sind nicht in Leichter Sprache. 
Sie finden die Tipps hier: 
Internet-Seite von der Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit
 

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Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache Wittekindshof | www.leichte-sprache-wittekindshof.de
Der Text wurde geprüft von Prüferinnen und Prüfern der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.
Leichte Sprache Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
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07/2025