Informationen zum neuen Gesetz

Informationen zum neuen Gesetz
Diese Informationen sind in Leichter Sprache.
Ein neues Gesetz
Es gibt ein neues Gesetz.
Das neue Gesetz heißt:
Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz, kurz BFSG.
Im neuen Gesetz steht:
Viele neue Angebote im Internet
müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.
Wir erklären auf den nächsten Seiten:
Was bedeutet das für Internet-Seiten?
Das neue Gesetz gilt
- seit dem 28. Juni 2025,
- für das Einkaufen im Internet,
- nur für neue Angebote im Internet.
Das bedeutet:
Alte Internet-Seiten müssen nicht neu gemacht werden.
In diesem Brief erklären wir das neue Gesetz.
Hindernisse im Internet
Im Internet gibt es viele Hindernisse
für Menschen mit Beeinträchtigung.
Zum Beispiel:
- Manche Menschen können das Internet
nur über eine Tastatur nutzen.
Das geht bei einigen Internet-Seiten nicht.
Die Menschen können diese Internet-Seiten
deshalb nicht nutzen. - Einige Internet-Seiten haben sehr kleine Schrift.
Menschen mit Schwierigkeiten beim Sehen
können diese Internet-Seiten nicht lesen. - Einige Internet-Seiten sind schwer zu verstehen.
Es gibt die Texte nicht in Leichter Sprache.
Der Internet-Dienst Google und die Organisation Aktion Mensch
haben Internet-Shops getestet.
Nur jeder vierte Internet-Shop war ohne Hindernisse.
Internet-Seiten ohne Hindernisse
So muss eine Internet-Seite ohne Hindernisse sein.
Zum Beispiel:
- Der Nutzer kann die Internet-Seite
mit der Tastatur bedienen. - Der Nutzer kann die Internet-Seite
durch Sprechen bedienen. - Der Nutzer kann sich zu jedem Bild
einen Text vorlesen lassen. - Die Schrift ist gut zu erkennen.
- Die Texte sind gut zu verstehen.
- Bei Filmen gibt es Unter-Titel.
Unter-Titel bedeutet:
Unter dem Film steht alles,
was im Film gesprochen wird. - Es gibt eine Seite in Leichter Sprache.
Die Internet-Seite von der Fachstelle Teilhabe-Beratung
Das neue Gesetz gilt nicht für die Internet-Seite
von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung.
Und nicht für die Internet-Seiten von den Beratungs-Angeboten.
Die Internet-Seite www.teilhabeberatung.de
ist gut für Menschen mit Behinderungen:
- Die Internet-Seite ist einfach aufgebaut.
- Die Nutzer können die Schrift kleiner oder größer machen.
- Die Nutzer können sich die Texte vorlesen lassen.
- Es gibt Angebote in Deutscher Gebärden-Sprache.
- Es gibt Angebote in Leichter Sprache.
- Es gibt Angebote in Leichter Deutscher Gebärden-Sprache.
Die Fachstelle Teilhabe-Beratung wünscht sich:
Die Internet-Seiten von den Beratungs-Angeboten
sollen auch alle gut für Menschen mit Behinderungen sein.
Im Internet gibt es Tipps:
Wie können Sie Ihre Internet-Seite noch besser machen?
Die Tipps sind von der Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit.
Die Tipps sind nicht in Leichter Sprache.
Sie finden die Tipps hier:
Internet-Seite von der Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit


Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache Wittekindshof | www.leichte-sprache-wittekindshof.de
Der Text wurde geprüft von Prüferinnen und Prüfern der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.
Leichte Sprache Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
European Easy-to-Read Logo © Inclusion Europe. More information at https://www.inclusion-europe.eu/easy-to-read/
Siegel Netzwerk Leichte Sprache © Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Logo Diakonische Stiftung Wittekindshof © Diakonische Stiftung Wittekindshof | www.wittekindshof.de
07/2025