Direkt zum Inhalt

Prozessbegleitende Evaluation der EUTB

Zur nachhaltigen Etablierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 1. Januar 2023 deren Finanzierung von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss um. Die weitere Ausgestaltung der Zuschussfinanzierung ist in der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) geregelt. 

Mit dieser Rechtsänderung werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Der administrative Aufwand für die Träger soll reduziert, eine flächendeckende Verteilung der EUTB®-Angebote in der Bundesrepublik gewährleistet und das Beratungsangebot für Ratsuchenden qualitativ und quantitativ gestärkt werden. 

Die Prozessbegleitende Evaluation soll Erkenntnisse darüber liefern, wie sich die Umstellung auswirkt und ob die mit ihr verbundenen Erwartungen erfüllt werden.
Im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“  für die 21. Legislaturperiode zwischen CDU/CSU und SPD heißt es:

Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.

Auf dieser Grundlage hat das BMAS einen Forschungsauftrag zur prozessbegleitenden Evaluation der EUTB® vergeben. Den Zuschlag hat das Forschungsinstitut Prognos AG erhalten. Gemeinsam mit dem Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas), Herrn Prof. Dr. Walter Klose (Universität zu Köln) und Herrn Marcel Weigand (TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.) wird die Prognos AG in den kommenden zwei Jahren die EUTB® wissenschaftlich untersuchen. Gegenstand der Untersuchung werden sein:

  • Umsetzung der EUTBV,
  • Rolle der Träger,
  • Perspektive der Ratsuchenden,
  • Perspektive der Beratenden,
  • Konzeptionelle Reflexion der Peer-Beratung,
  • Rolle der Fachstelle und Resilienz der EUTB®-Angebote und
  • Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Beratung.

Zur Durchführung der Untersuchung sind die Evaluatoren auf die Mithilfe der EUTB®-Beratenden und Ratsuchenden angewiesen. Dies dient der Weiterentwicklung und fortgesetzten Finanzierung der EUTB® und kommt Trägern, Beratenden sowie Ratsuchenden und ihren Angehörigen gleichermaßen zugute. Erste Zwischenergebnisse werden für September 2026 erwartet. Der vollständige Abschlussbericht soll im Herbst 2027 veröffentlicht werden.