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Zuständigkeitsklärung

Die Zuständigkeits-Erklärung ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Stelle ist für alle Hilfen für eine Person zuständig.
Im neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz steht.
Diese Stelle heißt jetzt Leistender Rehabilitations-Träger.

Dort kümmert man sich um:

  • Planung von Hilfen.
  • Durchführung von Hilfen.
    Das bedeutet:
    Man gibt Hilfen.
     
  • Prüfung von Hilfen.

Dort werden alle Infos zu Hilfen gesammelt.
Auch wenn es Hilfen von verschiedenen Ämtern gibt.
Zum Beispiel:

  • Kranken-Versicherung.
  • Renten-Versicherung.

Eine Stelle für alle Fragen zu Hilfen ist wichtig:

  • Wenn man Fragen zu Hilfen hat.
    Dann kann eine Stelle alle Fragen beantworten.
  • Man bekommt Hilfen schneller.

Die neuen Regeln für Zuständigkeiten findet man dort:
Paragraphen 14 bis 24 vom 9. Sozial-Gesetz-Buch.
Man findet sie unter der Überschrift:
Koordinierung der Leistungen.

Die Bedarfs-Ermittlung ist schwieriger geworden.
Das ist die Prüfung:
Welche Hilfen braucht eine Person.

Es gibt mehr neue Regeln.
Es gibt neue Abläufe.
Es reden mehr Personen mit.
Deshalb sind Entscheidungen über
Anträge schwieriger geworden.

Seit Februar 2019 gibt es ein Info-Heft mit dem Namen:
Gemeinsame Empfehlungen.
Darin steht:
So kann man die neuen Regeln für Hilfen gut beachten.

Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert - Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen
für Leichte Sprache von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.