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Bedarfsermittlungsinstrumente – wer kennt B.E.Ni, BEI-NRW und ITP?

Piktogramm blau Kopf als Puzzle

Neue Regeln durch das Bundes·teilhabe·gesetz

Das Bundes·teilhabe·gesetz heißt kurz: BTHG.
Im BTHG steht zum Beispiel:
Jeder soll gute Unterstützung bekommen.
Dafür muss man wissen:
Welche Unterstützung braucht der Mensch?
Die Frage soll mit Bedarfs·ermittlungs·instrumenten beantwortet werden.

Bedarfs·ermittlungs·instrumente sind zum Beispiel:

  • Frage Bögen
  • Tests
  • Gutachten

Mit den Bedarfs·ermittlungs·instrumenten
findet man für einen Menschen heraus:

  • So verändert die Behinderung
    das Leben von dem Mensch.
  • Diese Hilfen braucht dieser Mensch.

Die Bundes·länder von Deutschland arbeiten an eigenen Bedarfs·ermittlungs·instrumenten.
Einige Bundes·länder probieren
die Bedarfs·ermittlungs·instrumente noch aus.
Mehr über die Bedarfs·ermittlungs·instrumente
lesen Sie im Internet.

Klicken Sie dazu auf diesen Satz.

Es gibt auch einige Regeln für
die Bedarfs·ermittlungs·instrumente.
An die Regeln müssen sich die Bundes·länder halten.
Die Regeln stehen in diesem Text:
Internationale Klassifikation der Funktions·fähigkeit, Behinderung und Gesundheit.
Kurz heißt der Text auch: ICF.
Sie können die ICF im Internet lesen.

Klicken Sie dafür auf diesen Satz.

Noch ist es so:
Nicht alle Bedarfs·ermittlungs·instrumente müssen
sich an die Regeln aus der ICF halten.
Vielleicht wird das aber bald anders sein.
Das prüft gerade
das Bundes·ministerium für Arbeit und Soziales.
Die Prüfung soll noch etwas dauern:
Bis zum Ende vom Jahr 2019.

Sie wollen mehr über Bedarfs·feststellung und Bedarfs·ermittlung wissen?
Lesen Sie den Text
Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess.
Den Text lesen Sie im Internet.

Klicken Sie dazu auf diesen Satz.

Es gibt auch Formulare für die Teilhabe·planung.

Klicken Sie für die Formulare auf diesen Satz.

Infos zum Text in Leichter Sprache

Dieser Text in Leichter Sprache ist vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel

Die Texte in Leichter Sprache sind geprüft.
Das heißt:
Menschen mit Lern·schwierigkeiten
lesen die Texte.
Dann sagen sie:

  • Das verstehen wir.
  • Oder: Das verstehen wir nicht.

Danach verbessern die Schreiber die Texte.
Diese Menschen haben die Texte geprüft:
Barbara Larsow
Rüdiger Benkendorf

Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013