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Brücken bauen: LSBTIQ* und Behinderung

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Fachstelle Teilhabeberatung

Behinderungen oder die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen können schon allein zu diskriminierenden Erfahrungen führen. LSBTIQ* mit Behinderungen sind aufgrund der Überschneidung von Diskriminierungsmerkmalen (intersektionale Diskriminierung) eine hoch vulnerable Gruppe. LSBTIQ* steht für lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (siehe auch LSBTIQ-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung)

Gesetzliche Verankerungen

In verschiedenen Gesetzen ist verankert, betroffene Personen vor Diskriminierung zu schützen beziehungsweise präventive Maßnahmen umzusetzen. Das Grundgesetz (GG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bilden die gesellschaftliche Vielfalt ab. Auch wenn die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nicht explizit benennt, so steht sie für den Schutz von Privatsphäre, Würde sowie Schutz vor Diskriminierung. Beispielsweise verpflichtet Art. 16 Abs. 2 UN-BRK die Vertragsstaaten dafür zu sorgen, dass Schutzdienste das Geschlecht und die Behinderung betroffener Menschen berücksichtigen.

Teilhabe: weiterführende Informationsquellen

In der Auseinandersetzung mit der Lebenswelt betroffener Personen ist es wichtig, Diskriminierungsmerkmale zusammen zu denken. Über das Regenbogenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können allgemeine Informationen zu dem Thema „Selbstbestimmt leben als LSBTIQ* mit Behinderung“ aufgerufen werden. queerhandycap e. V. ist als Selbsthilfeorganisation nicht nur Interessensvertretung, sondern auch hilfreiche Anlaufstelle mit vielen Angeboten für LSBTIQ* Personen mit Behinderung.

Das Projekt LSBTIQ* inklusiv NRW hat eine aktuelle Studie [nicht barrierefreies PDF, 1,9 KB] zur Lebenswirklichkeit und Problemlagen von LSBTIQ* mit Behinderungen veröffentlicht.

Auch in der Pflege wurde erkannt, dass es wichtig ist, der Diskriminierung gegenüber LSBTIQ* entgegenzuwirken. Das „Praxishandbuch zur Öffnung der Altenhilfe – Einrichtungen für LSBTIQ*“ des AWO-Bundesverbands e. V. ist an dieser Stelle interessant.

Weibernetz e. V. (politische Interessensvertretung behinderter Frauen) pflegt eine Liste mit bundesweiten Organisationen für Lesben und LSBTIQ* mit Behinderung.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) ist eine bundesweite Fachgesellschaft, die sich für die Akzeptanz und Gleichstellung von trans*-, inter*-geschlechtlichen, nicht binären und agender Menschen in allen Ebenen der Gesellschaft einsetzt.

Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

In der Beratung von LSBTIQ* mit Behinderungen können EUTB®-Angebote Brücken bauen und vermitteln. Die Beratungsangebote können ferner gemeinsam mit Beteiligten der LSBTIQ*-Infrastruktur beraten, um inklusive Lösungen für betroffene Ratsuchende zu finden. Die EUTB® Stuttgart-Vaihingen zum Beispiel berät unter anderem zu dem Thema.

12/2023

Dieser Beitrag wurde am 06.02.2024 geändert. Folgende Formulierung wurde eingefügt: Behinderungen oder die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen können schon allein zu diskriminierenden Erfahrungen führen. Wir bedanken uns für den Hinweis. Zudem wurde der Hinweis auf die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) ergänzt.