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Wörterbuch der selbstbestimmten Teilhabe

Dieses Wörterbuch soll eine Unterstützung für alle Menschen bieten, die sich für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen interessieren. (Wir verwenden in diesem Wörterbuch den Begriff aus dem SGB IX: „Menschen mit Behinderungen“.)

Neben einem allgemeinen Beitrag zur „Bewusstseinsbildung“ kann es konkret auch bei der Vorbereitung eines Beratungsgesprächs unterstützen, wenn Sie beispielsweise Teilhabeleistungen beantragen möchten. Aus diesem Grund sammelt das Wörterbuch Begriffe, die in dieser Situation immer wieder von Bedeutung sind. Es soll also helfen, die deutschen Gesetze besser verstehen zu können. In vielen Fällen gibt es schon gute Erklärungen in anderen Wörterbüchern. Dann wird auf die Einträge mit einem Link verwiesen.

Es gibt aber auch Begriffe, die für die selbstbestimmte Interessen-Wahrnehmung wichtig sind, sich aber nicht einfach durch die Erläuterung deutscher Gesetzestexte klären lassen. Zum Beispiel weil sie grundlegend dafür sind, überhaupt darüber nachdenken zu können, was selbstbestimmte Interessen-Wahrnehmung bzw. Teilhabe bedeutet. Nachdenken beginnt immer mit einer Klärung der Begriffe – diesen Zweck verfolgen die etwas längeren Einträge dieses Wörterbuches. Dabei legen wir Wert darauf, Behinderung als Menschenrechts-Thema im Sinne der UN-BRK betrachten zu können. Einige der Einträge wurden von der Fachstelle Teilhabeberatung selbst veröffentlicht.

Gerne können Sie uns Ihre Anregungen zum Wörterbuch über fachstelle@teilhabeberatung.de mitteilen.