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Mehr Barrierefreiheit: Leichte Deutsche Gebärdensprache ergänzt unser Informationsangebot

Ein Teil der Webseite www.teilhabeberatung.de ist nun auch in Leichter Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar. Aktuell sind im Bereich Beratung drei Inhalte neben der Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache auch in Leichter DGS veröffentlicht. Die Videos in Leichter DGS sind jeweils unter den DGS-Videos zu finden. Somit sind neben Leichter Sprache und DGS nun auch erste Informationen über die EUTB® in Leichter Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Leichter DGS?

Der Begriff „Leichte Sprache“ bezieht sich auf die deutsche Schrift- und Lautsprache. Diese soll möglichst leicht verständlich sein. Hierfür hat das Netzwerk Leichte Sprache Regeln für die Umsetzung von Texten in Leichter Sprache entwickelt.

„Leichte DGS“ bezieht sich auf die Deutsche Gebärdensprache. Mit der Einführung von Leichter DGS sollen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache barrierefreier werden, indem sie leichter verständlich sind.

Im Gegensatz zur „Leichten Sprache“ gibt es für die „Leichte DGS“ aktuell keine Regeln für eine Umsetzung von Gebärden in Leichter DGS. Aus diesem Grund hat die Fachstelle Teilhabeberatung mittels einer Umfrage unter der Fachstelle Teilhabeberatung bekannten DGS-nutzenden Personen und Organisationen die Verständlichkeit der Videos in Leichter DGS erfragt. Zusätzlich wurden Personen interviewt, die selbst von Leichter DGS profitieren.

Dank umfangreichen Rückmeldungen können nun Videos in Leichter DGS optimiert werden, sodass sie künftig einen weiteren Beitrag zur Barrierefreiheit der Webseite leisten.