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Der Vierte Gemeinsame Bericht zum Thema "Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen" 2021 vorgelegt

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration haben gemeinsam eine Stärkung des Engagements gegen Diskriminierung gefordert. Im November 2021 legten sie den Vierten Gemeinsamen Berichts dem Deutschen Bundestag vor.

Die drei Institutionen formulieren in dem Bericht drei gemeinsame Empfehlungen: Zum einen plädieren sie für einen flächendeckenden und finanziell langfristig gesicherten Ausbau staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, wozu auch die Einrichtung von Landesantidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern gehört. Zum anderen raten sie zum Ausbau alternativer Streitbeilegungsverfahren von Diskriminierungsfällen zum Beispiel durch Schlichtungsstellen. Dies solle insbesondere in zentralen Bereichen wie dem Wohnungsmarkt erfolgen. Drittens braucht es den Empfehlungen zufolge eine bessere Sichtbarmachung von Diskriminierungsthemen in groß angelegten Datenerhebungen wie dem sozio-ökonomischen Panel SOEP.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 16.415 Beratungsanfragen, die sich auf ein durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes Merkmal beziehen. Zu den Merkmalen gehören Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexuelle Identität. Jeweils ein Drittel der Anfragen bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft / Rassismus (33 Prozent) beziehungsweise Behinderung (32 Prozent). 24 Prozent bezogen sich auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Alter machte 12 Prozent, Religion/Weltanschauung 7 Prozent und sexuelle Identität 4 Prozent aus. Die meisten Anfragen (31 Prozent) bezogen sich auf das Arbeitsleben, 24 Prozent auf Benachteiligung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, 11 Prozent auf Diskriminierung bei Ämtern und Behörden.

Gesetzliche Grundlage für den Bericht ist §27Abs.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Demnach legen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung gemeinsam dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in §1AGG genannten Gründen vor und geben Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung ab.

Mehr zum Vierten Gemeinsamen Bericht „Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ finden Sie hier.