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Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat im zweiten Durchgang dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt.

Mit dem Gesetz werden wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Das betrifft auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die seit Anfang 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird die Weiterfinanzierung der EUTB dauerhaft (über das Jahr 2022 hinaus) gesichert.

Die aktuelle Meldung des BMAS und weiterführende Informationen dazu finden Sie hier. Den Wortlaut des Gesetzentwurfs und die Begründung können Sie hier nachlesen. Fragen und Antworten rund um das Angehörigen-Entlastungsgesetz finden Sie hier.