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Diskriminierungen

Diskriminierung

Das Wort Diskriminierung bedeutet: 

  • Trennen
  • Unterschied.
  • Ausgrenzung.

Eigentlich bedeutet das Wort: 
Es gibt Unterschiede zwischen den Menschen. 
Zum Beispiel durch:

  • Geschlecht.
  • Haut-Farbe.
  • Alter. 
  • Behinderung. 
  • Woher ein Mensch kommt.
  • Sprache.
  • Religion.
  • Sexualität.

Das Wort Diskriminierung wird aber oft benutzt:
Wenn es um Nachteile von Menschen geht.
Wenn es um solche Nachteile geht: 
Wie es wie oben steht.

Diskriminierung bedeutet meistens: 
Einige Menschen werden anders behandelt
als andere Menschen. 

Man kann auch Nicht-Gleich-Behandlung sagen. 
Oder Ausgrenzung.
Manchmal werden Menschen auch mit Absicht
verschieden behandelt. 

Damit sie keine Nachteile haben. 
Dann gibt es ein Recht auf eine andere Behandlung.

Zum Beispiel: 
Wenn man eine Arbeit wegen einer Behinderung
nicht so gut machen kann wie andere Menschen. 

Das ist ein Nachteil. 
Für diesen Nachteil gibt es einen Ausgleich. 
Dieser Ausgleich kann Geld sein. 
Oder eine Hilfe. 
Das nennt man Nachteils-Ausgleich.

Manchmal gibt es auch Regeln: 
Damit es weniger Nachteile gibt. 
Zum Beispiel: 
Regeln für weniger Nachteile von Frauen.

Das bedeutet: 
Manchmal werden Menschen anders behandelt
als andere Menschen. 
Damit sie gleiche Rechte haben. 

Man muss deshalb bei dem Thema
Diskriminierung immer prüfen. 

Diesen Grund gibt es für eine nicht-gleiche Behandlung. 
Manchmal kann es auch einen guten Grund geben.

Oft wird gesagt oder geschrieben: 
Eine Person fühlt sich diskriminiert. 
Das bedeutet:
Eine Person fühlt sich ausgeschlossen. 

Man könnte denken: 
Das ist gar nicht so.
Diese Person wird gar nicht ausgegrenzt. 
Weil sie es nur fühlt. 
Man muss das nicht ernst nehmen. 

Viele sagen auch: 
Die Ausgrenzung passiert in einer Person selbst. 
Man grenzt sich selbst aus.
Das machen nicht andere Menschen. 

ABER:
Ausgrenzung machen immer andere Menschen. 
Deshalb soll man besser sagen: 
Eine Person wird diskriminiert

Oder.
Eine Person wird ausgeschlossen
Das bedeutet:
Es geht nicht um die Gefühle von einer Person.

Es geht um eine ungleiche Behandlung im
Zusammen-Leben mit anderen Menschen. 

Diese Ausgrenzung machen viele Menschen.
Das macht nicht eine Person allein

Es gibt die Anti-Diskriminierungs-Stelle
Die Abkürzung ist ADS. 
Das ist ein Büro. 
Dort wird geprüft: 

Diese Arten von Ausgrenzung gibt es in Deutschland. 
Dort gibt es auch Beratung:
Das kann man gegen Ausgrenzung machen.

Dieses Büro hat 2016 eine Untersuchung zu diesem
Thema gemacht. 
Das Ergebnis war: 
Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal
Ausgrenzung erlebt. 
Von diesen Menschen hatten viele Menschen eine Behinderung.

Die genauen Ergebnisse von dieser Untersuchung finden Sie hier: 

"Diskriminierung in Deutschland. - Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Welche Arten von Diskriminierung gibt es?

Es gibt 2 Arten: 

  • ­    Direkte Diskriminierung
  • ­    Indirekte Diskriminierung

Direkte Diskriminierung bedeutet: 
Eine Person wird ausgegrenzt. 
Diese Person weiß genau:
Darum werde ich ausgegrenzt. 
Zu Beispiel: 
Ich darf wegen einer Behinderung nicht in
eine Gaststätte.

Indirekte Diskriminierung bedeutet: 
Es gibt eine Regel. 
Durch diese Regel wird das Ausgrenzen
von einer Person möglich. 
Zum Beispiel: 
Es gibt eine Schulung für Mütter mit Behinderungen.

ABER: 
Diese Schulung ist an jedem Wochen-Tag.
Sie dauert immer etwa 8 Stunden. 
So eine Regel schließt Mütter mit kleinen Kindern aus. 
Weil sie nicht so viel arbeiten können. 
Wenn sie sich auch um ein kleines Kind kümmern müssen. 

Das bedeutet: 
Jeder Mensch hat das Recht auf so eine Schulung. 

ABER:
Es kann trotzdem nicht jeder daran teilnehmen. 
Manche Menschen sind ausgeschlossen. 
Auch wenn es nicht direkt gesagt oder geschrieben wird. 
Das nennt man indirekte Diskriminierung

Es gibt auch strukturelle Diskriminierung
Das bedeutet: 
Es gibt eine geplante Ausgrenzung. 
Die Ausgrenzung ist im Zusammen-Leben normal: 
Manche Menschen können nicht alles mit-machen. 
Zum Beispiel: 
Menschen mit Behinderungen haben weniger Teilhabe
als andere Menschen.

Es gibt auch Mehrfach-Diskriminierungen.
Das bedeutet: 
Man wird nicht nur wegen einer Sache ausgegrenzt. 
Man wird wegen mehreren Sachen ausgegrenzt. 

Zum Beispiel: 
Eine Person hat eine Behinderung. 
Und diese Person kommt aus einem anderen Land. 
Diese Person wird aus 2 Gründen ausgegrenzt:

  • Diese Person wird wegen der Behinderung ausgegrenzt. 
  • Diese Person wird ausgegrenzt:
  • Weil sie aus einem anderen Land kommt.

Manchmal kann man nicht mehr unterscheiden: 
Aus welchem Grund wird eine Person ausgegrenzt. 
Dann nennt man das inter-sektionale Diskriminierung

Es gibt auch positive Diskriminierung
Das bedeutet: 
Eine Person hat Nachteile. 
Deshalb bekommt diese Person eine Förderung.
Oder.
Deshalb bekommt diese Person einen Ausgleich.

Über Arten von Diskriminierung gibt es eine
Untersuchung von der 
Anti-Diskriminierungs-Stelle.

Hinweis: 
Dieser Text ist in schwerer Sprache.
Mehrdimensionale Diskriminierung - Begriffe, Theorien und juristische Analyse

Das Verbot von Nicht-Gleich-Behandlung in deutschen Gesetzen

Wenn es um Nachteile von bestimmten Personen geht: 
Dann werden im deutschen Recht oft diese Wörter verwendet:

  • Diskriminierung. 
  • Benachteiligung.

Im deutschen Recht steht: 
Nachteile für Menschen mit Behinderungen sind verboten. 

  • Grund-Gesetz.
  • ­Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
  • ­Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
  • ­Sozial-Gesetz-Buch

Grund-Gesetz

In Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 steht: 

Niemand darf Nachteile oder Vorteile haben:

  • Weil er ein bestimmtes Geschlecht hat.
  • Weil er aus einem anderen Land kommt.
  • Wegen seiner Sprache.
  • Weil er einen bestimmten Glauben hat.
  • Wegen einer politischen Meinung. 
  • Wegen einer Behinderung. 

Diese Regel steht seit 1994 im Grund-Gesetz. 
Danach wurde viel über Nachteile von Menschen
mit Behinderungen gesprochen. 

Viele Menschen waren dafür:
Es soll ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz für Menschen
mit Behinderungen geben. 

In diesem Gesetz sollte stehen: 
Menschen mit Behinderungen dürfen keine Nachteile haben. 
Viele Vorschläge dafür stehen jetzt in einem anderen Gesetz: 
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Dieses Gesetz gibt es seit Mai 2002. 
Es gilt für Ämter und Behörden vom Staat. 
Darin steht: 
Menschen mit Behinderungen dürfen keine Nachteile haben. 
Ämter und Behörden müssen barriere-frei sein. 

Barriere-Freiheit muss es in diesen Bereichen geben:

  • In Gebäuden und Räumen. 
  • Bei Info-Material. 
  • Bei Bus und Bahn.

Seit 2016 gibt es neues Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz:
Damit die Regeln aus dem UN-Vertrag besser beachtet werden. 
Damit europäische Regeln besser beachtet werden. 

In dem neuen Gesetz steht:

  • Leichte Sprache soll Schritt für Schritt überall
    eingeführt werden.
  • Es gibt eine Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit. 
    Das ist ein Büro.
    Dort gibt es Beratung für Ämter vom Staat.
    Damit es mehr Barriere-Freiheit in diesen Bereichen gibt:
    In Gebäuden.
    Bei Info-Material.

Dieses Büro berät auch nicht-staatliche Betriebe und Büros
zum Thema Barriere-Freiheit.

  • Es gibt eine Schlichtungs-Stelle
    Das ist ein Büro.
    Dort gibt es Hilfe. 
    Bei Problemen zum Thema Barriere-Freiheit. 
     
  • Es muss angemessene Vorkehrungen geben.
    Das bedeutet: 
    Man verändert etwas für eine Person mit Behinderungen.
    Damit diese Person gut mit-machen kann. 
    Zum Beispiel:
    Ein blinder Mitarbeiter bekommt eine Tastatur mit 
    Blinden-Schrift. 

Wenn jemand solche Veränderungen nicht bekommt:
Dann hat die Person Nachteile. 

Private Betriebe müssen diese Regeln nicht beachten. 
Private Betriebe gehören nicht dem Staat. 
Das sind zum Beispiel:

  • Ärzte. 
  • Restaurants. 
  • Hotels. 

Für private Betriebe gibt es auch keine Schlichtungs-Stelle
Das ist ein Büro. 
Dort gibt es Hilfe. 
Bei Problemen zum Thema Barriere-Freiheit. 

Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

Das Gesetz gibt es seit 2006. 
Darin stehen viele Regeln für rechtliche Fragen: 

  • Bei der Arbeit.
  • Im Privat-Leben. 

Das Gesetz soll dabei helfen:
Alle Menschen haben gleiche Rechte.
Niemand darf Nachteile haben. 

  • Weil aus einem anderen Land kommt.
  • Weil er ein bestimmtes Geschlecht hat.
  • Weil er einen bestimmten Glauben hat.
  • Wegen einer politischen Meinung. 
  • Wegen einer Behinderung. 
  • Weil er ein bestimmtes Alter hat. 
  • Wegen seiner Sexualität. 

Das Gesetz verbietet Nachteile von Menschen mit Behinderungen:

  • Bei der Arbeit.
  • Bei anderen Sachen aus dem Alltag:
    Zum Beispiel beim Wohnen. 
  • ei Versicherungen. 

In den Paragraphen 25 bis 30 stehen die Regeln für die 
Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund. 
Das ist ein Büro vom Staat. 
Dort bekommt man Hilfe: 
Wenn man Nachteile hat. 
Zum Beispiel:
Wenn man eine Behinderung hat.
Und deshalb bei der Arbeit anders behandelt wird als
andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. 

Hier gibt es Infos zur Anti-Diskriminierungs-Stelle: 
Anti-Diskriminierungs-Beratungsstellen in Deutschland

Hier gibt es Infos zur Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit: 
Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Sozial-Gesetz-Buch

In diesem Gesetz steht: 
Nachteile für Menschen mit Behinderungen sind verboten. 
Bei staatlichen Hilfen darf es keine Nachteile für 
Menschen mit Behinderungen geben.

Zum Beispiel: 
Jede Person hat das Recht auf eine Berufs-Ausbildung. 
Auch wenn die Person eine Behinderung hat. 

Niemand darf sagen: 
Die Person mit Behinderung darf die Berufs-Ausbildung nicht machen: 
Weil diese Person den Beruf nur in Teil-Zeit machen kann. 
Teil-Zeit bedeutet: 

Man arbeitet weniger als 5 Tage in der Woche. 
Man arbeitet weniger als 40 Stunden in der Woche.

Die Geschichte vom Anti-Diskriminierungs-Recht

Jeder Mensch hat das Recht auf Gleichheit und auf Gleich-Behandlung. 
Dieses Recht gibt es schon sehr lange. 
Früher haben es Bürger und Bürgerinnen vom König gefordert. 

In Frankreich gab es 1789 eine Revolution
Das bedeutet:
Die Menschen haben den König gestürzt. 
Er hatte keine Macht mehr. 

In dieser Zeit wurden die Menschen-Rechte auf-geschrieben. 
In der Erklärung von den Menschen-Rechten steht: 
Bei ihrer Geburt sind die Menschen frei und gleich. 
Das bleiben sie auch. 
Unterschiede im Zusammen-Leben darf es nur geben:
Wenn diese Unterschiede gut für alle Menschen sind. 

Diese Rechte haben Männer auf-geschrieben. 
Für die Frauen war dieses Recht nicht gültig. 
Deshalb wurde 1791 noch eine Erklärung geschrieben: 
Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. 

Am 10. Dezember 1948 hat die UNO in Paris diesen
Vertrag beschlossen: 
Allgemeine Erklärung der Menschen-Rechte
Die Abkürzung ist: AEMR

In diesem Vertrag steht: 
Alle Menschen sind gleich. 
Niemand darf Nachteile haben. 

Die UNO ist eine Versammlung von allen Ländern der Welt.

ABER:

Dieser Vertrag bedeutet nicht: 
Alle Länder beachten die Menschen-Rechte. 

Für Europa gibt es noch einen Vertrag: 
Europäische Menschen-Rechts-Konvention. 
Die Abkürzung ist: EMRK.
Dieser Vertrag wurde am 4. November 1950 in Rom geschrieben. 
Er gilt seit dem 3. September 1953. 

In Artikel 14 von diesem Vertrag steht: 
Niemand darf Nachteile haben. 
Die Länder in Europa müssen die Regeln aus diesem
Vertrag beachten.

Man kann sich beschweren: 
Wenn die Regeln aus diesem Vertrag nicht beachtet werden 
Und wenn die Beschwerde im eigenen Land nicht erfolgreich war.

Diese Beschwerde schickt man zum Europäischen-Gerichts-Hof. 
Das ist ein Gericht in Straßburg.
Das ist eine Stadt in Frankreich. 

Wie wichtig sind die Regeln von der Europäischen Union?

Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft in Europa. 
Die Abkürzung ist: EU.
Früher ging es um den Handel in Europa. 
Dann wurde die Politik in Europa immer wichtiger. 

Es wurde ein Vertrag gemacht:
Charta der Grund-Rechte. 
Dieser Vertrag heißt auch: EU-Charta. 

Dieser Vertrag gilt seit 2009. 
Dieser Vertrag ist wichtig : 
Damit die Menschen-Rechte in der Politik besser beachtet werden.

In Artikel 21 steht:
Niemand darf wegen einer Behinderung Nachteile haben. 
Auch aus diesen Gründen darf niemand Nachteile haben: 

  • Geschlecht. 
  • Weil er aus einem anderen Land kommt. 
  • Körperliche Merkmale. 
    Das bedeutet: 
    Jemand hat ein bestimmtes Aussehen.
  • Sprache.
  • Glaube.
  • Wegen der eigenen Meinung. 
  • Weil man zu einem bestimmten Volk gehört. 
  • Weil man ein bestimmtes Alter hat. 
  • Sexualität. 

In Artikel 26 steht: 
Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf ein eigenes Leben. 
Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf:

  • Teilhabe im Arbeits-Leben. 
  • Teilhabe beim Zusammen-Leben. 

Diese Rechte stehen auch in diesem Vertrag: 
Vertrag über die Arbeits-Weise der Europäischen Union. 
Die Abkürzung ist: AEUV. 

In Artikel 19 von diesem Vertrag steht: 
Der Europäische Rat kann Ausgrenzung bekämpfen. 
Wenn Menschen aus diesen Gründen Nachteile haben:

  • Geschlecht. 
  • Weil man aus einem anderen Land kommt.
  • Glaube. 
  • Wegen der eigenen Meinung. 
  • Weil man ein bestimmtes Alter hat. 
  • Sexualität. 
  • Behinderung.

In der Europäischen Union gibt es 4 Grund-Regeln. 
Diese Grund-Regeln heißen Richt-Linien. 
Die EU schreibt diese Regeln. 
Die Länder von der EU müssen daraus Gesetze für ihr Land machen. 
So ist zum Beispiel in Deutschland das 
Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz entstanden.

Damit sollen verschiedene Personen-Gruppen besser
geschützt werden. 
Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen. 
Die Regeln von der EU sollen die Gleich-Behandlung
von Menschen mit Behinderungen verbessern: 
Mehr Infos zu diesen Richt-Linien gibt es hier: 

Internet-Seite von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Verbot von Diskriminierung im UN-Vertrag

Im UN-Vertrag stehen die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen. 

In Artikel 2 von diesem Vertrag steht: 
Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen heißt: 
Man wird wegen einer Behinderung anders behandelt. 

In diesen Bereichen sollen Menschen mit Behinderungen
gleich behandelt werden:

  • In der Politik.
  • In Betrieben. 
  • Im Zusammen-Leben.
  • In der Kultur. 
    Zum Beispiel: 
    Im Museum.
    Bei Konzerten. 
  • In allen anderen Bereichen.

Menschen mit Behinderungen dürfen in diesen
Bereichen nicht ausgegrenzt werden. 
Sonst sind die Menschen-Rechte nicht beachtet. 

Damit ist auch gemeint:
Wenn eine Person mit Behinderungen eine
wichtige Hilfe nicht bekommt. 
Zum Beispiel: 

Wenn eine blinde Person zum Arbeiten eine Tastatur
mit Blinden-Schrift braucht. 
Aber wenn die Person diese Tastatur nicht bekommt. 
Wenn es in einem Theater keine Rampe für
Personen im Rollstuhl gibt.

Diese Regel steht seit 2016 auch in
Paragraph 7, Absatz 2 vom deutschen
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Mehr Infos gibt es hier: Angemessene Vorkehrungen. 

Die Regeln zum Verbot von Benachteiligungen
stehen im UN-Vertrag an diesen Stellen:

Artikel 4
Die Vertrags-Staaten setzen sich dafür ein: 
Die Menschen-Rechte gelten für alle Menschen
mit Behinderungen. 
Niemand darf wegen einer Behinderung Nachteile haben.
Dafür ändern die Vertrags-Staaten Gesetze und Regeln. 

Denn in Rechts-Texten sollen Menschen mit
Behinderungen gleich behandelt werden. 
Dann sind Menschen mit Behinderungen
vor Nachteilen geschützt.

Die Vertrags-Staaten machen sich stark gegen
die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. 
Sie setzen sich für die Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen ein.

Artikel 5:
Die Vertrags-Staaten setzen sich für die Gleich-Behandlung
von Menschen mit Behinderungen ein. 

Das bedeutet: 

  • Sie verbieten die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen.
  • Sie fordern den Rechts-Schutz von Menschen mit Behinderungen.
    Damit sie vor Ausgrenzung und Nachteilen geschützt sind. 
  • Sie sorgen für Hilfen für eine gute Teilhabe von 
    Menschen mit Behinderungen.
  • Sie setzen sich für Hilfen für Menschen mit Behinderungen ein.
    Damit Menschen mit Behinderungen keine Nachteile haben.

Artikel 6:
Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden
besonders geschützt. 
Damit sie nicht aus 2 Gründen ausgegrenzt werden: 

  • Wegen ihrer Behinderung.
  • Weil sie eine Frau oder ein Mädchen sind. 

Artikel 7:
Kinder mit Behinderungen sollen die
gleichen Möglichkeiten
im Leben haben wie Kinder ohne Behinderungen. 

Das Verbot von Ausgrenzung ist eine Regel
für jedes Land: 
Wenn es den Vertrag unterschrieben hat.

Es gibt andere Regeln von der UN
Diese Regeln werden Schritt für Schritt in den
Ländern eingeführt. 

Zum Beispiel: 
Inklusion an Schulen. 
Das bedeutet:
An diesen Schulen können alle Kinder lernen. 
Kinder mit und ohne Behinderungen. 

Jedes Kind mit Behinderungen darf eine Schule
für alle besuchen. 
Wenn es nicht in eine Schule für Kinder mit
Behinderungen gehen möchte. 

Es müssen Hilfen eingeführt werden. 
Damit das Kind mit Behinderungen diese
Schule besuchen kann.
Wenn das nicht passiert: 
Dann wird das Kind ausgegrenzt.

Mehr Infos zu diesem Thema gibt es hier:
Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Dr. Eibe Riedel.

Was sagt der UN-Fach-Ausschuss zum Thema Diskriminierung?

Der UN-Fach-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe. 
Diese Gruppe hat eine Erklärung zu Artikel 5
vom UN-Vertrag geschrieben. 
Darin geht es um die Gleichheit und Nicht-Ausgrenzung
von Menschen mit Behinderungen.

Diese Erklärung steht hier: Englischer Text.
Achtung
Der Text ist in englischer Sprache. 

Mit dieser Erklärung versteht man die Regeln vom
UN-Vertrag besser. 

Diese Arbeits-Gruppe hat noch einen anderen
Text geschrieben: 
Abschließende Bemerkungen für Deutschland. 

Darin steht:
Das macht Deutschland: 
Damit die Regeln aus Artikel 5 vom UN-Vertrag
beachtet werden. 

In dem Text geht es um diese Themen: 

  • Es gibt diese Hilfen für eine bessere Teilhabe von
    Menschen mit Behinderungen. 
  • So werden Menschen mit Behinderungen geschützt: 
    Wenn sie aus mehreren Gründen ausgegrenzt werden. 

In diesen Texten stehen Empfehlungen. 
Empfehlungen sind keine Regeln
Man muss sich nicht daran halten. 

ABER: 
Es sind wichtige Hinweise für Deutschland. 
So kann Deutschland die Regeln aus dem
UN-Vertrag beachten. 

Man kann in den Texten sehen: 
Es ist viel besser geworden.
Es muss aber auch noch viel gemacht werden. 

Hier geht es zu diesem Text in deutscher Sprache:
Bemerkungen in deutscher Übersetzung.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.