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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz
ist seit dem 18. August 2006 gültig.
Die Abkürzung ist: AGG
Die Grundlage für dieses Gesetz
waren diese europäischen Regeln:

Anti-Diskriminierungs-Richtlinien.

Das sind Regeln für die gleiche Behandlung
von Menschen in Europa.
Diese europäischen Regeln gibt es seit
dem Jahr 2000.

Das soll mit dem AGG erreicht werden:
Niemand darf Nachteile haben oder ausgeschlossen werden.
Weil er oder sie:

  • Zu einem bestimmten Volk gehört.
  • Aus einem bestimmten Land kommt.
  • Ein bestimmtes Geschlecht hat.
  • Eine bestimmte Religion hat.
  • Eine bestimmte politische Meinung hat.
  • Eine Behinderung hat.
  • Ein bestimmtes Alter hat.
  • Eine bestimmte Sexualität hat.

Im AGG stehen die Regeln für den Schutz
vor Ausgrenzung in diesen Bereichen:

  • Arbeit und Beruf.
  • Im Alltag.
    Zum Beispiel:
    • Beim Einkaufen.
    • Im Restaurant.
    • In der Disko.
    • Bei der Wohnungs-Suche.
    • Bei Versicherungen.
    • In der Bank.

Allgemeine Gleichbehandlung im Arbeits-Recht

Bei diesen Sachen darf es für
niemanden Nachteile geben:

  • Zugang zu Arbeit.
    Das bedeutet:
    Alle Menschen werden gleich behandelt:
    • In Stellen-Anzeigen.
    • Bei Bewerbungen.
    • In Vorstellungs-Gesprächen.
    • Bei der Auswahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
    • Wenn es um Bedingungen für eine Arbeit geht.
  • Arbeits-Vertrag.
    Darin stehen diese Sachen:
    • Regeln bei der Arbeit.
    • Lohn für die Arbeit
    • Regeln für zusätzliche Arbeiten.
    • Sozial-Leistungen.
         Zum Beispiel:
      • Geld vom Arbeit-Geber für Kranken-Versicherung.
      • Geld vom Arbeit-Geber für Renten-Versicherung.
  • Berufs-Ausbildung
    Zum Beispiel bei:
    • Schulungen.
    • Ausbildung.
    • Weiterbildung.
    • Sammeln von Berufs-Erfahrung durch Arbeit
      in verschiedenen Bereichen.
  • Beruflicher Aufstieg.
    Das bedeutet Gleichbehandlung bei Beförderungen.
    Wenn man eine bessere Stelle bekommt.
    Oder:
    Gleichbehandlung bei einer Versetzung.
    Das bedeutet:
    Man arbeitet woanders.
    Zum Beispiel in einer anderen Abteilung.
    Oder:
    Gleichbehandlung beim Lernen im Beruf.
    Zum Beispiel bei einer beruflichen Ausbildung.
    Man kann auch Fortbildung oder Weiterbildung sagen.
  • Gewerkschaften oder Arbeit-Geber-Vereinigungen.
    Man hat ein Recht auf Gleichbehandlung,
    wenn man Mitglied von einer Gewerkschaft
    wird.
    Gewerkschaften machen sich für die Rechte
    von Arbeitern und Arbeiterinnen stark.

    Man hat ein Recht auf Gleichbehandlung,
    wenn man Mitglied in einer Arbeit-Geber-Vereinigung
    wird. Das ist eine Gruppe, die sich für die Rechte
    von Arbeit-Gebern und Arbeit-Geberinnen stark macht.
  • Kündigung.
    Man hat ein Recht auf Gleichbehandlung,
    wenn man eine Arbeit beendet

Rechte und Pflichten

Im AGG stehen Rechte und Pflichten für:

  • Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen.
  • Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen.

Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen

Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen achten darauf:
Bei der Arbeit darf es keine Ausgrenzung geben.
Wenn es doch Ausgrenzung gibt:
Dann wird das bestraft.
Zum Beispiel mit:

  • Einem Wechsel an einen anderen Arbeits-Platz.
  • Einer Abmahnung.
    Das ist ein Brief vom Arbeitgeber oder
    von der Arbeit-Geberin.
    Darin steht:
    Das hat man falsch gemacht.
  • Einer Kündigung

Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen

Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen
sollen geschützt werden.
Sie haben ein Recht auf Schutz vor Nachteilen.
Wenn sie doch Nachteile haben:
Dann haben sie das Recht auf:

  • Schaden-Ersatz.
    Das bedeutet:
    Wieder-Gut-Machung, weil man
    geschädigt wurde.Man bekommt
    zum Beispiel Geld.
    Man sagt dazu auch: Entschädigung.

    Schaden-Ersatz bekommt man nur so:
    Man meldet eine Benachteiligung
    beim Arbeit-Geber oder bei der Arbeit-Geberin:
    Das macht man spätestens 2 Monate nachdem
    der Schaden passiert ist.
    Das macht man schriftlich.
    Innerhalb von 3 Monaten nach dieser Meldung
    muss man mit der Forderung nach
    Schaden-Ersatz zu einem Gericht gehen.
  • Beschwerde.
    Man kann sich über Nachteile beschweren.

Arten von Ausgrenzung und Benachteiligung

Es gibt 5 Arten von Benachteiligung:

1. Unmittelbare Benachteiligung.
    Das bedeutet:
    Eine Person wird schlechter behandelt
    als eine andere Person.
    Obwohl beide Personen gleiche Rechte haben.
    Eine Person hat trotzdem Nachteile.
    Zum Beispiel:

  • Weil sie aus einem anderen Land kommt.
  • Weil sie ein bestimmtes Alter hat.
  • Weil sie eine Behinderung hat.

2. Mittelbare Benachteiligung.
    Es gibt gleiche Regeln für alle.
    Aber:
    Eine Person oder eine Personen-Gruppe
    hat trotzdem Nachteile.
    Zum Beispiel:
    Alle haben das Recht auf eine Schulung.
    Aber man kommt mit dem Rollstuhl nicht
    in den Schulungs-Raum.

3. Belästigung.
   Das bedeutet:
   Eine Person wird schlecht gemacht.
   Diese Person wird beleidigt.
   Man macht sich über diese Person lustig.
   Diese Person wird beschimpft.

4. Sexuelle Belästigung.
   Das bedeutet:
   Eine Person wird sexuell beleidigt.
   Eine Person wird gegen ihren Willen
   zu einer sexuellen Handlung gezwungen.

5. Anweisung zur Benachteiligung von einer Person.
   Jemand sagt:
   Diese Person soll un-gleich behandelt werden.
   Diese Person soll Nachteile haben.
   Zum Beispiel:

  • Weil die Person aus einem anderen Land kommt.
  • Weil die Person ein bestimmtes Alter hat.
  • Weil die Person eine Behinderung hat.

Die benachteiligte Person kann sich
gegen die Ausgrenzung wehren.
Aber:
Die Person muss die eigenen Nachteile beweisen.

Im AGG steht:
So kann man Ausgrenzung und Benachteiligung beweisen.

Wenn es Beweise für die Nachteile gibt:
Dann muss die beschuldigte Person beweisen:
Ich habe niemanden benachteiligt.
Oder:
Deshalb war der Umgang mit dieser Person so richtig.

Nachteile wegen einer Behinderung

Im AGG steht:
Niemand darf wegen einer Behinderung
Nachteile haben. Dabei ist die
Art von der Behinderung egal.
Damit sind alle Menschen mit einer
Behinderung geschützt.

Trotzdem muss man immer genau prüfen:

  • Was ist passiert.
  • Hatte eine Person Nachteile.
  • Warum hatte die Person Nachteile.

Die Förderung von Menschen mit
Behinderung bedeutet nicht:
Menschen ohne Behinderungen haben Nachteile.
Denn viele Menschen mit Behinderungen
haben keine Arbeit.
Sie brauchen eine Förderung.
Damit sie arbeiten können.

Wie bekommt man sein Recht auf Gleich-Behandlung?

Wenn man Nachteile hat:
Dann kann man sich beraten lassen.
Dafür gibt es in großen Betrieben eine Beschwerde-Stelle.
Dort gibt es auch Hilfe:

  • Gewerkschaft.
    Das ist eine Gruppe, die sich für die Rechte
    von Arbeit-Nehmern und Arbeit-Nehmerinnen stark macht.
  • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.
    Wenn sie sich mit dem AGG gut auskennen.

Die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes ist ein Büro.
Die Abkürzung ist ADS.
Dort arbeiten Fach-Leute zum Thema Ausgrenzung.
Dort gibt es auch Beratung für Menschen mit Nachteilen.
Dort gibt es auch Forschung zum Thema Ausgrenzung.
Es wird untersucht:

  • Warum gibt es Ausgrenzung.
  • Das bedeutet Gleichbehandlung.

Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert - Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache von
Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.