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EUTBV Verkündung im Bundesgesetzblatt I Nr. 32 vom 17. Juni 2021

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

Für Menschen mit Behinderung gibt es
viele Beratungs-Stellen.                    
Es gibt auch eine Beratung von der Bundes-Regierung.
Die Beratung heißt:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Abkürzung ist: EUTB®.

Die Beratungs-Stellen von der EUTB® gibt es
seit 2018 in vielen Städten.
Die Beratung ist für alle Menschen kostenlos.    
Dadurch können alle Menschen besser
am Leben in der Gesellschaft teilnehmen.
Menschen können sich kostenlos beraten lassen.
Durch die Beratung können Menschen
selbst-bestimmter leben.

Zusammen mit den Mitarbeitern von der EUTB®  
überlegen sie zum Beispiel:

  • Wie kann ich wohnen?
  • Wo kann ich arbeiten?
  • Was möchte ich erreichen?

Die Beratung wird schon
von vielen Menschen mit Behinderung genutzt.

Ein neues Gesetz

Die Beratungs-Stellen von der EUTB® sollen weiter
für die Menschen da sein.
Deshalb gibt es ein neues Gesetz.
In dem steht:
Die Beratungs-Stellen bleiben weiter geöffnet.
Die Angebote der Beratung werden verbessert.

Dafür gibt es Geld von der Bundes-Regierung.
Ab 2023 gibt es 65 Millionen Euro im Jahr.    
Das ist im Gesetz festgelegt.

Das Geld ist zum Beispiel für:                

  • neue Mitarbeiter
  • Sprach-Übersetzer
  • Büro-Möbel
  • Computer
  • neue Beratungs-Angebote
  • Werbe-Zettel und Plakate

Das Gesetz gilt schon ab dem 1. Januar 2022.
So können die Beratungs-Stellen
ohne Pause geöffnet bleiben.

Das Gesetz findet man im Internet.    
Der Text ist in schwerer Sprache.
Klicken Sie bitte auf den Satz.
 

Die Texte in Leichter Sprache hat übersetzt und geprüft:
Büro für Leichte Sprache Iserlohn von
Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.
Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013