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EUTB stellt sich vor: Die Teilhabeberatung Baden-Württemberg e. V.

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In diesem Text stellt sich Ihnen eine EUTB® vor.
Dieses Mal ist es die Teilhabeberatung Baden-Württemberg e. V.
Sie heißt kurz THBW.
Uwe Wünstel arbeitet für die THBW.
Er hat einen Text über seine EUTB® geschrieben.
Hier lesen Sie den Text von Uwe Wünstel in Leichter Sprache.

Mehr möglich machen

4 Menschen haben die THBW gegründet.
Wir sind selbst Menschen mit Behinderungen.
Heute hat die THBW in 8 Orten EUTB®-Angebote.
Ich leite die EUTB® im Landkreis Rems-Murr.
Wir beraten Ratsuchende zu vielen Themen.
Zum Beispiel beraten wir sie zu Anträgen.
Und wir geben ihnen wichtige Informationen.

Danach wissen die Ratsuchenden:
Diese Möglichkeiten habe ich.
So kann ich mir selbst helfen.
Gemeinsam wollen wir mehr möglich machen.
Zum Beispiel:
Wir wollen, dass mehr Menschen mit Behinderungen
andere Menschen mit Behinderungen beraten.

Gute Beratung von Anfang an

Zu uns kommen verschiedene Menschen.
Die Menschen haben verschiedene Themen.
Unserer EUTB® war von Anfang an wichtig:
Wir wollen allen eine gute Beratung anbieten.

Dafür brauchten wir zuerst Arbeitsräume und Geräte.
Wir hatten viele Ideen für unsere Arbeit.
Und wir mussten uns miteinander abstimmen.
Zum Beispiel haben wir Regeln bestimmt.
Die Regeln sind für gute Beratungen und
für gute Zusammenarbeit.

Passende Beratung für alle Ratsuchenden

Das ist uns EUTB®-Beratern wichtig:
Unsere Beratung soll den Ratsuchenden helfen.
Wir wollen die Ratsuchenden verstehen.

Wir wollen ihre Probleme kennen und lösen.
Darum müssen wir EUTB®-Berater viel wissen.
Wir brauchen ein großes Fachwissen.
Wir müssen zum Beispiel Gesetze kennen.

Und: Alle von uns haben große Lust auf die Arbeit.
Auch das ist wichtig für eine gute Beratung.

Jonas Beck ist auch EUTB®-Berater.
Er arbeitet auch in der EUTB® Landkreis Rems-Murr.
Jonas Beck sagt über seine Arbeit:


„Meine Arbeit finde ich gut.
Ich arbeite gerne in der EUTB®.
Hier kann ich auch viel mitbestimmen.“

Das möchten die EUTB®-Berater aus dem Landkreis Rems-Murr:
Das Bundes-teilhabe-gesetz soll Menschen unterstützen.
Und Menschen-rechte sollen eingehalten werden.

Durch unsere Beratung lernen die Ratsuchenden
ihre Rechte und Möglichkeiten kennen.
Die Ratsuchenden werden selbstbewusster.
Sie können sich besser für sich selbst einsetzen.
So sorgen wir für mehr Gleichstellung und Gleichberechtigung.


 
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Leichte Sprache SH
Wilko Huper
www.leichtesprache-sh.de
info@leichtesprache-sh.de

 

09/2023