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Informationen für geflüchtete Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Doch wo finde ich die Informationen, die ich oder meine Verwandten, Bekannten und Freunde benötigen?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung. Auf den Seiten des BMAS finden Sie Fragen und Antworten in vier Sprachen.

Die Webseite Familienratgeber.de informiert in einem Überblick zu folgenden Fragen: Welche Rechte habe ich? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen geflüchtete Menschen mit Behinderungen?

Die Bundesregierung hat ein Hilfsportal für geflüchtete Menschen aus der Ukraine eingerichtet. Germany4Ukraine.de bietet Informationen unter anderem zur Unterbringung und medizinischen Versorgung. Das Angebot ist auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar und soll sukzessive ausgebaut werden.

Zudem wurde die Bundeskontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und / oder Pflegebedürftige ins Leben gerufen. Sie vermittelt und koordiniert Angebot und Nachfrage neu einreisender Geflüchteter aus der Ukraine mit Behinderungen und / oder Pflegebedarf.

Zugang zu Leistungen

Geflüchtete Personen aus der Ukraine sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG Leistungsberechtigte, sobald sie ein entsprechendes Schutzbegehren geäußert haben und bedürftig sind. Ein sogenanntes Schutzbegehren manifestiert sich mit der Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung).

Auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG wegen Krieges im Heimatland zieht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) AsylbLG ebenso eine Leistungsberechtigung nach sich.

Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst im Wesentlichen Grundleistungen für geflüchtete Personen und regelt unter anderem auch die Gesundheitsversorgung dieser. Grundleistungen sind beispielsweise Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf und für den persönlichen Bedarf.

Um Leistungen des AsylbLG zu erhalten, ist eine Registrierung z.B. in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden erforderlich. Ebenso kann die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Registrierung aufgesucht werden.

Die Rolle der EUTB®

Die EUTB®-Angebote stehen allen Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel offen. Dabei ist zu beachten, dass die EUTB®-Angebote, nicht zum Aufenthalts- oder Asylrecht beraten.