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Zwischen- und Verwendungsnachweis

Diese Befragung wird durch die Administration durchgeführt und basiert auf den Regelungen des Zuwendungsbescheids, den ANBestP und der Bundeshaushaltsordnung. Der Sachbericht ist anhand einer vorgegebenen Gliederung zu erstellen. Der finanzielle Teil beinhaltet die Dokumentation der Ausgaben.Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Administration.

Wozu braucht man das? Der Projektträger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis darzulegen.

Wann und wie oft wird befragt? Insgesamt 1x im Projektzeitraum. Der Verwendungsnachweis erfolgt per 31.03.2021.

Wer wird befragt? Der Träger bzw. die Organisation, die das EUTB®-Angebot umsetzt

Wie aufwendig ist das? Hoher Aufwand- ca. 1 bis 5 Tage