Zwischen- und Verwendungsnachweis
Der Zwischennachweis ist an die Admministration zu richten und basiert auf den Regelungen des Zuwendungsbescheids, den ANBestP und der Bundeshaushaltsordnung. Der Sachbericht ist anhand einer vorgegebenen Gliederung zu erstellen. Der finanzielle Teil beinhaltet die Dokumentation der Ausgaben. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Administration.
Wozu braucht man das? In dem Zwischennachweis sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzulegen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.
Wann und wie oft wird befragt? Insgesamt 2x im Projektzeitraum. Der erste Zwischennachweis war per 31.03.2019 einzureichen.
Wer wird befragt? Der Träger bzw. die Organisation, die das EUTB®-Angebot umsetzt
Wie aufwendig ist das? Hoher Zeitaufwand - ca. 1 bis 5 Tage