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Schädel-Hirn-Trauma: Teilhabeassistenz dringend gesucht!

Durch den Skiunfall des Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher im Dezember 2013 wurden die drei Buchstaben SHT vielen Menschen erstmals bekannt. Dabei ist die Diagnose Schädel-Hirn-Trauma gar nicht so selten: Rund 250.000 Menschen sind pro Jahr davon betroffen, also fast 700 Verletzungen dieser Art pro Tag sind zu verzeichnen: Verkehrsunfälle, Sportverletzungen und zunehmend Stürze älterer Menschen im häuslichen Umfeld sind laut Statistischem Bundesamt die häufigsten Ursachen. Ebenso kann es durch Schlaganfälle, Gehirnblutungen oder Gehirnhautentzündungen zu einem derartigen Trauma kommen. Auch wenn viele Unfälle glimpflich verlaufen, etwa nur mit einer leichten Gehirnerschütterung als Folge, so ist die Palette verbleibender Beeinträchtigungen breit - genau wie die Breite der erforderlichen Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Heike Koch, EUTB-Beraterin im ostbayerischen Amberg kann eine Reihe dieser Maßnahmen nennen: Da steht natürlich die Beratung zur neurologischen Früh-Reha an erster Stelle, aber auch Fragen der Ratsuchenden bezüglich spezieller Rehabilitationsmaßnahmen nach Schlaganfall, etwa zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis sind im Beratungsalltag nichts Ungewöhnliches. Ferner unterstützt sie SHT-Betroffene immer wieder bei der Suche nach Assistent*innen. Beispielsweise benötigt ein junger verheirateter Mann dringend eine Teilhabeassistenz, damit seine Frau arbeiten kann und somit das Familieneinkommen sichert – doch es gibt regional meist keine geeigneten Personen dafür. Sie berät einerseits bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung für einen jungen Mann nach Motorradunfall und andererseits auch bei der Ablösung von der Familie. Beratung in Sachen Pflegebedarf, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind bei ihr ebenso an der Tagesordnung.

Heike Koch kommt zu Gute, dass ihr EUTB-Träger der Bundesverband „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. / Deutsche Wachkomagesellschaft“ ist. So kann sie bei allen Themen zur Teilhabe und Selbstbestimmung nach einer erlittenen Hirnschädigung und bei Wiedererwachten aus Koma und Wachkoma und deren Angehörigen beraten. Nach dem Prinzip „Eine für alle“ schließt natürlich die Beratung alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige mit ein, auch wenn die Behinderung noch nicht eingetreten ist.

Auch andere EUTB-Angebote befassen sich mit der Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen nach Schädel-Hirn-Trauma: Bei der Unfallkasse etwa geht es um die Beantragung eines Pflegebettes. Bei der Eingliederungshilfe um die Beschaffung eines Fahrzeuges zur Beförderung eines Kindes im Wachkoma – Fragen zum Eigenanteil und Offenlegung der finanziellen Verhältnisse stehen dabei auf der Tagesordnung.

Dass Michael Schumacher nach seinem Unfall seinerzeit alle erforderlichen Unterstützungsleistungen erhalten hat, ist anzunehmen. Anzunehmen ist aber auch, dass er in einem heutigen EUTB-Angebot fachkundige Beratung erhalten hätte - genauso wie die aktuell Betroffenen oder ihre Angehörigen, die sich - im Gegensatz zu Michael Schumacher - ihre notwendigen Rehamaßnahmen oftmals erst mühsam erkämpfen müssen.

Sie finden Fachinformationen auf der Website des Bundesverbands Schädelhirnpatienten in Not e.V.