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Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung ist ein
neues Beratungs-Angebot.
Die Abkürzung für das neue Beratungs-Angebot ist: EUTB®.

Das Beratungs-Angebot ist für Menschen mit Behinderungen.
Und es ist für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn sie eine Krankheit haben.
Und wenn sie dadurch eine Behinderung bekommen können.

Das ist das Besondere an dieser Beratung:
Alle Beratungs-Angebote wissen alles zum Thema Teilhabe.
Man muss nicht wegen einer bestimmten Behinderung
in ein bestimmtes Beratungs - Angebot.

Zum Beispiel:

  • Blinde Menschen müssen nicht zur Beratung über Blind-Sein.
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten müssen nicht zur Beratung über Lern-Schwierigkeiten.

Alle können sich in den Beratungs-Angeboten von der EUTB® zum
Thema Teilhabe beraten lassen.
Diese Grund-Idee von der Beratung heißt:
Eine für alle.
Es bedeutet:
Ein Beratungs-Angebot für alle Fragen über Teilhabe.

Die Beratungs-Angebote von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratung gibt es seit Anfang 2018.

  • Die Beratungs-Angebote sollen Menschen mit Behinderungen stark machen.
    Und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
    Und sie sollen Menschen weiter helfen.

    Zum Beispiel:
    Wenn sie eine Krankheit haben.
    Und wenn sie dadurch eine Behinderung bekommen können.
    Diese Menschen sollen Hilfe bekommen:
    damit sie selbst über ihr Leben entscheiden können.


    Das ist das Besondere von den neuen Beratungs-Angeboten:

    1. Sie sind unabhängig.
      Das bedeutet:
      Sie gehören nicht zu einem Betrieb.
      Oder zu einer Partei.
      Die Beratungs-Angebote haben nur eine Aufgabe:
      Sie sollen den Menschen helfen.

          2. Die Beratung machen auch Menschen mit Behinderungen.

  • Die Arbeit von den Beratungs-Angeboten ist in diesem Gesetz geregelt:
    Sozial-Gesetz-Buch.
    Dort steht:
    Man kann zur Beratung gehen:
    Bevor man Geld oder Hilfen beantragt hat.

    Die Beratung ist für alle Menschen mit Behinderungen.
    Und für alle Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
    Die Beratung ist nicht von Betrieben oder Einrichtungen.
    Sie ist ein Zusatz-Angebot zu Beratungen von anderen Einrichtungen für Rehabilitation.
    Das heißt Wieder-Eingliederung.
    Es bedeutet:
    Etwas wieder so machen wie vorher.
    Zum Beispiel:
    Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
    Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.

  • Die Beratung machen auch Menschen mit Behinderungen.
    Sie haben das Gleiche erlebt.
    Deshalb können sie am besten verstehen:
    Das brauchen Menschen mit Behinderungen.
    Diese Art von der Beratung heißt: Peer Counseling.
    Man spricht es so: Pier Kaun-Selling.

    Die Beratungs-Angebote bekommen Geld vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
    Sie bekommen Geld bis zum 31. Dezember 2022.
    Es wird eine Prüfung von der Arbeit von den Beratungs-Angeboten geben.
    Es wird geprüft:
    Sind die Beratungs-Angebote hilfreich.

    Wenn die Beratungs-Angebote hilfreich sind:
    Dann dürfen die Beratungs-Angebote weiter-arbeiten.
    Der Deutsche Bundes-Tag muss zustimmen.
    Hier geht es zum neuen Text aus dem Sozial-Gesetz-Buch:
    Sozial-Gesetz-Buch Neuntes Buch

  • Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat beschlossen:
    Die Beratungs-Angebote von der Teilhabe-Beratung brauchen Hilfe.
    Dafür gibt es die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung.
    Die Abkürzung ist: FTB

    Das sind die Aufgaben von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung:

    • Hilfe bei der Zusammen-Arbeit von allen Beratungs-Angeboten von der Teilhabe-Beratung.
    • Schulungen für die Berater und Beraterinnen.
    • Hilfe bei Fragen von Beratern und Beraterinnen.

    Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung hat auch eine Internet-Seite.
    Dort gibt es Informationen:

    • Zur Selbst-Bestimmung von Menschen mit Behinderungen.
    • Zum Beratungs-Angebot von der Teilhabe-Beratung.

    Hier gibt es Infos über die Arbeit von der
    Fach-Stelle Teilhabe-Beratung [PDF, 286 KB].

  • Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
    Darin stehen die Rechte für Menschen mit Behinderungen.
    Man kann auch sagen: UN-Vertrag.

    Im UN-Vertrag steht:
    Der Staat muss für Selbst-Bestimmung sorgen.
    Damit Menschen mit Behinderungen selbst über ihr Leben entscheiden können.
    Der Staat muss auch für Teilhabe sorgen.

    Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.
    Dabei sollen Menschen mit Behinderungen helfen.
    Deshalb gibt es in den Beratungs-Angeboten Beratung
    von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen.

    Die Beratungs-Angebote von der Teilhabe-Beratung soll es überall in Deutschland geben.
    Damit Menschen mit Behinderungen in der Nähe von ihren Wohn-Orten Beratung bekommen.
    Und damit sie überall einfach Hilfe bekommen können.
    Oder damit sie wissen:

    • So bekomme ich Hilfs-Mittel.
    • Dafür bekomme ich Geld
  • Die neuen Beratungs-Beratungsangebote sind ein Zusatz-Angebot.
    Sie kommen neu dazu.
    Es gibt auch andere Beratungs-Angebote.
    Diese anderen Beratungs-Angebote bleiben.
    Man kann auch sagen:
    Die neuen Beratungs-Angebote ergänzen die alten Beratungs-Angebote
    Deshalb heißt es:
    Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung.

    Dadurch gibt es nun in Deutschland viel mehr Beratungs-Angebote.
    Das ist wichtig.
    Denn man sich besser entscheiden:
    Wenn man mit verschiedenen Beratungs-Angeboten spricht.
    Deshalb gibt es auch weiterhin alle anderen Beratungs-Angebote.
    Auch das steht im neuen Sozial-Gesetz-Buch.
    Die Regeln dafür stehen in den Paragraphen 12 und 32.
    Ein Paragraph ist ein Text-Abschnitt in einem Gesetz.
    Das ist das Zeichen dafür: §.

  • Es gibt einen Beratungs-Atlas.
    Das ist eine Karte.
    In der Karte sind alle Beratungs-Angebote von der Teilhabe-Beratung.
    Dort finden Sie Beratungs-Angebote in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort.
    Hier geht es zum Beratungs-Atlas.

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.