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Die EUTB-Administration im Dialog

Piktogramm blau zwei Figuren mit zwei Pfeilen

Worin besteht das Tätigkeitsfeld der Administration?

Die EUTB®-Administration ist für die rechtliche und finanztechnische Umsetzung des Bundesprogrammes EUTB® zuständig. Dazu zählen die Antragsprüfung, die Bescheidung, Mittelauszahlungen und die Prüfung der Verwendungsnachweise. Das Team der EUTB®-Administration unterstützt zudem alle geförderten Projektträger bei Fragen rund um die Förderung, Abrechnung und Berichterstattung. Die Kontaktaufnahme kann per E-Mail und über die telefonische Hotline erfolgen.

Was sind die nächsten Schritte Ihrer Arbeit ausgehend vom aktuellen Stand?

Nachdem nahezu 1.000 Anträge geprüft und über 500 Bewilligungen ausgesprochen wurden, ist die Phase der Antragsprüfung nunmehr abgeschlossen. Die Fördermittel für 2019 und 2020 sind fast vollständig gebunden. Aktuell ist das Team der EUTB®-Administration mit der finanztechnischen Begleitung der Projektumsetzung beschäftigt. Wichtig für die EUTB®-Angebote ist dabei die bedarfsgerechte und zügige Auszahlung der benötigten Fördermittel. Es werden im Zuge der Auszahlungen jedoch auch Personaleinstellungen, Änderungsanfragen und die Erfüllung von weiteren projektspezifischen Anforderungen geprüft. Perspektivisch wird zum Ende des Jahres mit den Systemprüfungen vor Ort begonnen. Die Stichprobe der zu prüfenden EUTB®-Angebote soll konzeptionell und in der regionalen Verteilung die Vielfalt der geförderten Beratungsangebote abbilden. Die Systemprüfungen dienen einerseits der Beratung der Projektträger, andererseits liefern sie der Administration vertiefte Informationen für zukünftige Regelungen und Ermessensentscheidungen. Die ausgewählten Projektträger werden vorab über die Prüfung informiert. Der genaue Termin wird gemeinsam abgestimmt.

Worin unterscheiden sich die Aufgaben der Administration und der Fachstelle Teilhabeberatung?

Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt beim Aufbau und bei der Umsetzung von einheitlichen, qualitativ hochwertigen EUTB®-Angeboten im Sinne des § 32 SGB IX. Neben der Qualitätssicherung ist die Beratung das Herzstück der Fachstelle Teilhabeberatung. So stehen die Regionalberater*innen der Fachstelle im Backoffice für den fachlich-inhaltlichen Austausch mit den EUTB®-Beratungsfachkräften zur Verfügung und unterstützen die Berater und Beraterinnen bei ihren Fragen rund um die Beratungspraxis.

Zudem ist die Fachstelle Teilhabeberatung verantwortlich für die konzeptionelle und organisatorische Umsetzung der Grundqualifizierungen, entwickelt öffentlichkeitswirksame Materialien und organisiert bundesweite und regionale Schulungsveranstaltungen.

Die EUTB®-Administration unterstützt die bewilligten Beratungsangebote bei der zuwendungsrechtlich korrekten Umsetzung ihrer Konzepte. Im Zusammenhang mit der Administration der EUTB®-Förderungen hat sie zugleich Aufgaben, Rechte und Pflichten, die denen einer öffentlichen Verwaltung vergleichbar sind. Diese werden z.B. über die Bewilligung oder Ablehnung von Änderungsanträgen oder die bereits angesprochenen Vor-Ort-Prüfungen und die Prüfung der jährlichen Verwendungsnachweise wahrgenommen.