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Angehörigenentlastungsgesetz

Familie mit Paragraphen

Das neue Angehörigen·entlastungs·gesetz

Es gibt ein neues Gesetz:
Gesetz zur Entlastung
unterhalts·verpflichteter Angehöriger
in der Sozial·hilfe und in der Eingliederungs·hilfe.
Kurz nennt man das Gesetz auch: Angehörigen·entlastungs·gesetz.
Entlastung heißt:
Jemand bekommt Unterstützung.
Jemandem wird etwas leichter gemacht.

Das Angehörigen·entlastungs·gesetz
gilt ab dem 1. Januar 2020.

Hier können Sie das Angehörigen·entlastungs·gesetz
in Standard·sprache lesen:
zum Gesetz

Einige Menschen müssen Unterhalt bezahlen.
Unterhalt bezahlen heißt:
Menschen bezahlen Geld.
Das Geld ist für ihre eigenen Familien·angehörigen.
Zum Beispiel:

  • Ein Kind soll Sozial·hilfe bekommen.
    Die Eltern vom Kind haben viel Geld.
    Also sollen die Eltern für ihr Kind bezahlen.
  • Eine Mutter benötigt Pflege in einem Heim.
    Ihr Kind hat viel Geld.
    Also soll das Kind für die Pflege bezahlen.

Mit dem Angehörigen·entlastungs·gesetz gilt:
Nur noch Menschen mit sehr viel Geld
müssen Unterhalt bezahlen.
Menschen mit sehr viel Geld heißt:
Die Menschen verdienen
mehr als 100.000 Euro im Jahr.

Im Angehörigen·entlastungs·gesetz steht auch:
Es soll ein Budget für Ausbildung geben.
Das Budget für Ausbildung ist Geld.
Das Budget für Ausbildung soll
Menschen mit Behinderung unterstützen.
Sie sollen eine Berufs·ausbildung machen können.
Für das Budget für Ausbildung muss man:

  • Anspruch auf das Eingangs·verfahren einer Werkstatt
    für Menschen mit Behinderung haben.
  • Anspruch auf den Berufs·bildungs·bereich einer
    Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben.

Einige Menschen brauchen eine Arbeits·assistenz.
Für die Arbeits·assistenz müssen diese Menschen
kein Geld mehr bezahlen.
Das Geld bezahlen die Integrations·ämter.

Die EUTB-Angebote soll es auch
nach dem Jahr 2022 weiter geben.
Die EUTB-Angebote bekommen auch mehr Geld:
Ab dem Jahr 2023 bekommen die EUTB-Angebote
65 Millionen Euro im Jahr.

Infos zum Text in Leichter Sprache

Dieser Text in Leichter Sprache ist vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel

Die Texte in Leichter Sprache sind geprüft.
Das heißt:
Menschen mit Lern·schwierigkeiten
lesen die Texte.
Dann sagen sie:

  • Das verstehen wir.
  • Oder: Das verstehen wir nicht.

Danach verbessern die Schreiber die Texte.
Diese Menschen haben die Texte geprüft:
Rüdiger Benkendorf
Barbara Larsow

Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013