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Peer Counseling

Der Begriff "Peer Counseling" (sprich: Pier Kaunzeling) stammt aus dem Amerikanischen und bedeutet so viel wie "Beratung von Betroffenen für Betroffene".Jemand ist ein "Peer" für jemand anderen, wenn Person A eine bestimmte soziale oder kulturelle Gemeinsamkeit mit Person B aufweist. Das kann das Geschlecht, eine gleiche Altersgruppe, Berufsgruppe oder auch die sexuelle Orientierung sein. Auch Behinderung, Psychiatrieerfahrung, Migrationserfahrung oder Zugehörigkeit zu einer (Rand-) Gruppe von Menschen mit ausgrenzenden Lebenserfahrungen können Merkmale für eine "Peer-Gruppe" (engl.: "peer group") sein.

"Counseling" ist der englische Begriff für "Beratung". Zusammen genommen meint Peer Counseling, dass die ratsuchende und die beratende Person (mindestens) eine Gemeinsamkeit haben, die auch Gegenstand der Beratung ist.

Peer Counseling ist eine Beratungsmethode für Menschen mit Behinderungen. Sie wurde in den 1960er Jahren von amerikanischen behinderten Studierenden zusammen mit Professor*innen an den Hochschulen entwickelt. Ein wesentlicher Ideengeber war der amerikanische Psychologe Carl R. Rogers (1902-1987), auf dessen Methode der "klientenzentrierten Gesprächsführung" aufgebaut wurde.

  • Peer Counseling geht dabei über die Gesprächsführung von Rogers hinaus und wurde um einige wesentliche Aspekte für Menschen mit Behinderungen erweitert. Die entscheidenden Merkmale des Peer Counseling, die diese Beratungsmethode einzigartig machen, sind:

    • der Peer-Effekt zwischen ratsuchender Person und beratender Person,

    • die emanzipatorische Wirkung eines Rollenvorbildes,

    • dass Beratende und Ratsuchende gleichgestellt sind, unterschiedliche Rollen haben und doch eine ähnliche Lebens- bzw. Diskriminierungserfahrung teilen,

    • die Beratungsmethoden und der spezielle Zugang zu den Problemen und Herausforderungen ähnlich betroffener Menschen,

    • das Verständnis von Behinderung als eine Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern,

    • der durch die Peer-Beratungsperson angestoßene, wachsende Erkenntnis-Prozess.

    Peer Counseling verbindet Professionalität mit eigener Betroffenheit. Zentrale Merkmale der Peer Beratung sind die Parteilichkeit im Sinne der ratsuchenden Person sowie die eigene Beeinträchtigung und (Behinderungs-) Erfahrung der beratenden Person – dadurch entsteht spezifisches Fachwissen, das in der Beratungsarbeit geteilt und vermittelt wird. Genauer haben das zum Beispiel Micah Jordan und Gudrun Wansing in einem Aufsatz beschrieben, der auf der Webseite von Reha-Recht heruntergeladen werden kann.

  • Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden vor allem seit der Neufassung des Artikels 3 Grundgesetz im Jahre 1994 besonders berücksichtigt (siehe auch den Artikel zu Selbstbestimmung). In dem seit 2017 gültigen Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) wird Peer Counseling erstmals im Rahmen der "Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung" gefördert (vgl. § 32 des SGB IX). Allerdings wird der Begriff dort nur in der deutschen Übersetzung "Beratung von Betroffenen für Betroffene" verwendet.

    Im Rahmen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX schließt die "Beratung von Betroffenen für Betroffene" auch Angehörige von Menschen mit (drohenden) Behinderungen ein. Auch Angehörige können als Betroffene nach der Beratungsmethode des Peer Counseling beraten und beraten werden.

    Unter § 39 Absatz 2 Punkt 5 des SGB IX sind die Aufgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (kurz: BAR) definiert. Dort heißt es über die Aufgaben der BAR, zu diesen zähle auch "die Erarbeitung trägerübergreifender Beratungsstandards und Förderung der Weitergabe von eigenen Lebenserfahrungen an andere Menschen mit Behinderungen durch die Beratungsmethode des Peer Counseling".

  • Seit Aufkommen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in Deutschland Anfang der 1980er Jahre (siehe auch den Artikel zu Selbstbestimmung) nehmen Menschen mit Behinderungen zunehmend mehr Einfluss auf die Weiterentwicklung der Gesetzgebung. Seither fließen auch mehr und mehr Begrifflichkeiten, die von Menschen mit Behinderungen geprägt wurden, in die Gesetzestexte mit ein.

    Mit Unterzeichnung der UN-BRK 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen sehr gestärkt worden. Denn dadurch ist die UN-BRK in Deutschland gültiges Recht und hat den Rang eines Bundesgesetzes. In Artikel 26 (zu "Habilitation und Rehabilitation") wird dabei Bezug auf die Unterstützung durch Betroffene genommen: Hier ist im englischen Original die Rede von "peer support" ("support" bedeutet "Unterstützung"). Der genaue Unterschied zwischen peer-Beratung und peer-Unterstützung wird weiter unten erklärt (in der Frage zu anderen Formen der Unterstützung durch Peers).

    Sowohl die Bundesregierung als auch viele Bundesländer und Kommunen haben seither Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK vor Ort entwickelt.

    Zur Vertiefung: Einige Beispiele zur Verdeutlichung des Peer-Ansatzes zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

  • Ein Beispiel: Ein Rollstuhlfahrer kommt in eine Beratungsstelle und berichtet der blinden Beraterin von seinen Schwierigkeiten, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Die Beraterin kann sich aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen mit Bus- und Bahnfahrten gut in die Situation des Klienten einfühlen und ihn stärken und stützen.

    Auch wenn der Ratsuchende und die Beraterin hier ganz unterschiedliche Beeinträchtigungen haben und damit auch unterschiedliche Erfahrungen machen, so gibt es eine Gemeinsamkeit: die der Diskriminierungserfahrungen aufgrund der eigenen Beeinträchtigung und die daraus resultierenden Probleme und Schwierigkeiten im Alltag.

  • Ein anderes Beispiel: Eine blinde Frau kommt zu einer blinden Beraterin und berichtet ihr von sexuellen Übergriffen und anzüglichen Bemerkungen männlicher Kollegen an ihrem Arbeitsplatz. Die ebenfalls blinde Beraterin kennt ähnliche Übergriffe von Jungen aus ihrer Schulzeit und kann die Gefühle von Scham, Schuld und Demütigung ihrer Ratsuchenden gut nachvollziehen. Sie kann sie ernst nehmen und aufgrund ihrer eigenen Situation mit ihr darüber sprechen, wie sie sich fühlt und gegen weitere Übergriffe schützen kann.

    In diesem Fall ist die Beraterin in vier Lebensbereichen ein "Peer" für ihre Klientin:

    1. Als behinderter Mensch allgemein (Zielperson von Benachteiligung und Diskriminierung),
    2. Als blinder Mensch (Zielperson mit dieser spezifischen Beeinträchtigung und vermuteter Hilflosigkeit von Seiten der Täter),
    3. Als Frau (Zielperson aufgrund der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht),
    4. Als Opfer sexueller Übergriffe durch männliche Täter.

    Je nach Thema kann es in der Beratung wichtig sein, eine Peer-Beratungsperson zu haben, die in mehrerlei Hinsicht Peer zur ratsuchenden Person ist. Zum Beispiel dann, wenn es um so persönliche Themen wie Pflege, Sexualität oder Grenzverletzungen geht.

    Peer Counseling als Beratungsmethode wird in Deutschland innerhalb der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und insbesondere in den Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen angewendet. Die dort tätigen behinderten Peer-Beratungspersonen haben hierin zumeist eine Zusatzausbildung oder verschiedene Fortbildungen absolviert.

  • Zusätzlich zum Peer Counseling gibt es noch zwei weitere Formen der Peer Unterstützung: den sogenannten "Peer Support": Eine Art informelles Gespräch unter Gleichgesinnten wie beispielsweise in Selbsthilfegruppen oder unter Freund*innen. Und es gibt die "Peer Advocacy": eine "parteiliche" Fürsprache, bei der eine meist professionelle Beratungsperson im Sinne seiner Ratsuchenden für diese "anwaltlich" tätig wird).

  • Peer Counseling unterscheidet sich von anderen Beratungsmethoden und -ansätzen vor allem dadurch, dass deren Beratenden in der Regel von den angesprochenen Themen nicht selbst betroffen sind – oftmals sogar um besondere Distanz zum Thema bemüht sind. Dadurch wird die Identifikation mit den Ratsuchenden erschwert. Das Einfühlen in die Lebenswelt der betroffenen Person bleibt oberflächlich.

    Durch gleichartig oder ähnlich betroffene Beratende ist auf beiden Seiten ein hohes Maß an Identifikation möglich. Das hat mindestens zwei große Vorteile: Für die Ratsuchenden stellt sich die Beratungssituation als "niedrigschwelliges" (leicht nutzbares) Angebot dar, weil die Beratenden ähnliche Lebenserfahrungen gemacht und bewältigt haben. Die beratende Person dient dabei oftmals auch als Rollenvorbild für die ratsuchende Person: Sie ist dann ein lebendiges Vorbild bezüglich der eigenen Problemlösungen und im Sinne der eigenen Ermächtigung und Befähigung (Empowerment).

    Hierin liegt allerdings auch eine mögliche Schwierigkeit des Peer Counseling: Beratende identifizieren sich durch die eigene Betroffenheit unter Umständen selbst zu sehr mit ihren Ratsuchenden – und können dann die notwendige Distanz in der Beratung nicht oder nur schwer aufrechterhalten. Hier gilt es für die Beratenden, eine gesunde Mischung aus Nähe und Distanz zu finden.

    Eine weitere Schwierigkeit des Peer Counseling kann darin bestehen, dass diese Methode – sowohl auf Seiten der Ratsuchenden als auch auf Seiten der Beratenden – ein relativ hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten und Möglichkeiten der Selbstreflexion erfordert. Damit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ebenfalls bestmöglich von der Methode profitieren können, ist sie entsprechend zu modifizieren. Erste Ansätze dazu, die vor allem Elemente des Peer-Support enthalten, wurden dazu bereits in europäischen Projekten (TOPSIDE) oder bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe entwickelt.

    Peer Counseling selbst ist und ersetzt keine Therapie. Im Gegensatz zu einer Therapie braucht man beim Peer Counseling weder eine ärztliche Verordnung noch eine Diagnose.

  • Wie eingangs erwähnt, gibt es Peer Counseling-Angebote nicht nur in der Beratung für Menschen mit Behinderungen. Allerdings wird dieser Begriff mit dem entsprechenden Wissen, Selbstbewusstsein und Stolz in Deutschland nur von behinderten Menschen so verwendet. Gerade im Kontext der EUTB®-Angebote sind auch Peer-Beratungen von Angehörigen durch Angehörige vorgesehen.

    Im Prinzip finden sich Vorläufer des Peer Counselings als Ansatz der Stärkung und Bildung des politischen Bewusstseins überall dort wieder, wo Selbsthilfe von betroffenen Menschen in Gruppen oder im Einzelkontakt angeboten wird. Dann handelt es sich oft eher um Formen des Peer-Supports (siehe die Frage zu anderen Formen der Unterstützung durch Peers oben). So bietet zum Beispiel auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein Programm für die "Unterstützung durch Peers" an (mehr Informationen hier).

  • Das Leben vieler Menschen mit Behinderungen ist auch heute noch von Fremdbestimmung und Entscheidungen geprägt, die andere Menschen für sie treffen.

    Für die Beratungsmethode des Peer Counseling wurden von Menschen mit Behinderungen daher sechs Grundsätze entwickelt. Deren Umsetzung und Einhaltung sollte die beratende Person in der Beratung immer anstreben. Es sind dies:

    1. Ganzheitlichkeit (alle persönlichen Themen haben Platz),
    2. die ratsuchenden Menschen mit Behinderungen sind Fachkundige in eigener Sache, das bedeutet: Jede Person weiß am besten, was für sie gut ist,
    3. Ermächtigung und Befähigung zu eigenem Handeln (Empowerment),
    4. Parteilichkeit (die beratende Person stellt sich auf die Seite der ratsuchenden Person),
    5. Unabhängigkeit von den Interessen Dritter,
    6. Ressourcenorientierung (die beratende Person knüpft an den Fähigkeiten der ratsuchenden Person an und betont nicht die vorhandenen Defizite).

    Diese Grundsätze wurden festgeschrieben, um Menschen mit Behinderungen mithilfe des Peer Counselings ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Entscheidungskompetenz für die Dinge zu ermöglichen, die ihr eigenes Leben betreffen.

    Die Grundsätze sind natürlich nicht aus der Luft gegriffen: Sie orientieren sich wiederum an den Grundsätzen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, die quasi als langfristige gesellschaftliche und politische Ziele der Bewegung formuliert wurden:

    1. Abkehr von der Sichtweise, Behinderung als medizinisches Problem zu definieren (Entmedizinisierung),
    2. Anti-Diskriminierung und Gleichstellung behinderter Menschen,
    3. Nicht-Aussonderung und Inklusion in das Leben der Gemeinde,
    4. Größtmögliche Kontrolle über die eigenen Organisationen,
    5. Größtmögliche Kontrolle über die Dienstleistungen für Behinderte durch Behinderte.

    Die oben genannten Grundsätze bzw. "Leitlinien" für die Arbeit von Peer Counselor*innen aus der Sicht der "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" können auf der Webseite eingesehen werden.

  • Seit den frühen 1990er Jahren bietet das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos e.V.) jährlich eine Weiterbildung im Bereich Peer Counseling ISL an. Auf der Webseite von bifos kann man mehr zu dieser Ausbildung nachlesen.

    Peer Counseling selbst ist kein geschützter Begriff. Um die Weiterbildung machen zu können, ist keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Viele der ausgebildeten Peer Counselor*innen arbeiten in den Zentren für selbstbestimmtes Leben, inzwischen aber auch in anderen Zusammenhängen.

    Es gibt auch andere Projekte, in denen Personen im Peer Counseling ausgebildet werden. So zum Beispiel das Modellprojekt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Oder speziell

    Mittlerweile bieten aber nicht nur die Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und die eben genannten Projekte Peer Counseling an, sondern auch traditionelle Träger der Behindertenhilfe.